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Erstickungsgefahren: Weltweiter Rückruf für Baby-Rasseln

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
8. März 2017
in News
In den USA ist ein wenige Wochen altes Baby nach einer Infektion mit Herpesviren verstorben. Der Vater mahnt: Bevor man ein Neugeborenes anfasst, sollte man sich unbedingt die Hände waschen. (Bild: Photographee.eu/fotolia.com)
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Erstickungsgefahr für Kleinkinder: Hersteller ruft Baby-Rasseln zurück
Das Unternehmen KidsII ruft weltweit Babyrasseln von Oball zurück. Aus dem Spielzeug können sich Perlen lösen. Dadurch bestehe eine Erstickungsgefahr für Kleinkinder. Die betroffenen Produkte wurden im Jahr 2016 verkauft.

Erstickungsgefahr für Kleinkinder
Das Unternehmen KidsII macht auf seiner Webseite auf einen Rückruf von Oball Rasseln aufmerksam, die im Jahr 2016 verkauft wurden. „Betroffen von dieser Rückrufaktion sind Oball Rasseln der Modelle 81031 und 81548 die nach dem 1. Januar 2016 verkauft wurden“, heißt es dort. Den Angaben zufolge können die Rassel-Perlen aus den klaren Perlen-Kammern heraustreten und „eine Erstickungsgefahr für Kleinkinder“ darstellen. Die zurückgerufenen Produkte haben drei klare, diskusförmige Plastikkammern, von denen eine Kammer fünf orangefarbene Kügelchen enthält.

Das Unternehmen KidsII ruft Baby-Rasseln von Oball zurück. Aus dem Spielzeug können sich Perlen lösen. Für Kleinkinder besteht dadurch Erstickungsgefahr. (Bild: Photographee.eu/fotolia.com)

Zurückgerufene Produkte von Kindern fernhalten
Nur Rasseln der Datumscodes T0485, T1456, T2316, T2856 und T3065 die sich in dem kleinen Dreieck auf der Innenseite der Rassel befinden, sind von diesem Rückruf betroffen.

„Die Kügelchen können aus der Kammer heraustreten und eine Gefährdung durch Verschlucken für kleine Kinder darstellen“, schreibt das Unternehmen. Das Spielzeug wurde über Großhändler und online weltweit nach dem 1. Januar 2016 verkauft.

„Konsumenten sollten sofort die zurückgerufene Rassel von den Kindern fernhalten“, heißt es auf der Webseite. Dort kann man sich erkundigen, wie man Erstattungsansprüche geltend machen kann.

Gegebenenfalls einen Arzt aufsuchen
Egal ob eine Murmel, die Kappe vom Filzstift oder Spielzeug: Verschluckte Kleinteile können im Magen-Darm-Trakt zu schweren Schädigungen führen.

Wenn es sich dabei um Batterien, Magnete oder spitze, lange Gegenstände wie zum Beispiel einen Nagel oder eine Nähnadel, handelt, sollten Betroffene nicht zögern, sondern unbedingt zu einem Arzt gehen.

Bei weniger gefährlichen Teilen muss der Mediziner oft nichts weiter unternehmen. „Rund 80 bis 90 Prozent der Fremdkörper finden gemeinsam mit dem Nahrungsbrei den Weg ins Freie“, erklärte der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS), Professor Dr. med. Alexander Meining in einer Mitteilung.

Manche könnten endoskopisch entfernt werden und nur in seltenen Fällen sei eine Operation notwendig. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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