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Geändertes Betäubungsmittelrecht: Cannabis für Schwerkranke auf Rezept

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
28. Februar 2017
in News
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Schwerkranke können Cannabis auf Rezept erhalten
Ärzte können Schwerkranken künftig Cannabis-Arznei verordnen, wenn dies die Heilung begünstigt oder Schmerzen lindert. Die Kosten erstattet die gesetzliche Krankenversicherung. Das geänderte Betäubungsmittelrecht tritt im März in Kraft.

Cannabis-Arzneimittel auf Rezept
Schwer kranke Patienten können künftig Cannabis-Arzneimittel auf Rezept erhalten. Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Der Bundesrat hat dazu Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes gebilligt, berichtet die Bundesregierung in einer Mitteilung. Demnach müssen andere therapeutische Möglichkeiten ausgeschöpft sein. Oder der behandelnde Arzt entscheidet im Einzelfall, dass therapeutische Alternativen nicht angebracht sind. Zudem dürfen Cannabis-Arzneimittel nur verordnet werden, wenn die Einnahme die Symptome oder den Krankheitsverlaufs voraussichtlich verbessert.

Kostenerstattung durch die Krankenkasse
Schon vor der Verabschiedung des Gesetzes wurde Cannabis in Deutschland zu medizinischen Zwecken eingesetzt. Einem Zeitungsbericht zufolge durften Ende letzten Jahres über Tausend schwer Kranke Marihuana zur Therapie kaufen.

Das neue Gesetz, das die vollständige Kostenübernahme der Krankenversicherungen vorsieht, war lange umstritten. So hatten sich etwa Ärzte in Deutschland gegen freies Marihuana auf Krankenschein ausgesprochen.

Doch nun ist es endlich verabschiedet. „Schwerkranke Menschen müssen bestmöglich versorgt werden. Dazu gehört, dass die Kosten für Cannabis als Medizin für Schwerkranke von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders wirksam geholfen werden kann“, erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.

Eigenanbau bleibt verboten
Laut der Regierungsmitteilung kann der Medizinalhanf beispielsweise bei Schmerzpatienten, Multipler Sklerose oder bestimmten psychiatrischen Erkrankungen verordnet werden.

Aber: „Das Gesetz ändert nichts an der Haltung der Bundesregierung zur Freigabe von Cannabis: Der Eigenanbau – selbst zu medizinischen Zwecken – und seine Verwendung zu Rauschzwecken bleiben verboten“, heißt es in der Mitteilung.

Der Bundestag hatte die für die Freigabe notwendigen Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes am 19. Januar verabschiedet, nachdem diese im Mai 2016 durch die Bundesregierung auf den Weg gebracht worden waren. Am 10. Februar wurden die Änderungen vom Bundesrat bestätigt.

Versicherte müssen an einer Begleitforschung teilnehmen
Eine staatliche Cannabisagentur, die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt wird, wird sich um den Import von medizinischen Cannabis-Arzneimitteln kümmern.

Das Institut hat bereits Erfahrung mit Medizinalhanf. Denn wer bisher als Schwerkranker Cannabis-Arzneimittel wollte, konnte beim BfArM eine Ausnahmegenehmigung vom allgemeinen Anbauverbot für Cannabis beantragen.

Mit dem neuen Gesetz wird diese Ausnahmeerlaubnis nicht mehr notwendig sein. Wer gesetzlich krankenversichert ist, erhält einen Anspruch auf Kostenerstattung durch seine Krankenkasse. „Allerdings müssen sich die Versicherten bereit erklären, an einer Begleitforschung teilzunehmen“, heißt es in der Mitteilung.

Den Angaben zufolge besteht diese begleitende Forschung in einer Datenerhebung, wobei die übermittelten Daten „in anonymisierter Form und nur zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung verarbeitet“ werden.

Die daraus gewonnenen Erkenntnisse will der Gemeinsame Bundesausschuss nutzen, um zu entscheiden, in welchen Fällen Cannabis zukünftig auf Kosten der GKV verordnet wird. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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