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Gefährliche Böller: Behörde warnt vor legalem Blitzknallkörper„Crazy Robots“

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
30. Dezember 2017
in News
Leseminuten 3 min
Das Feuerwerk in der Silvesternacht sorgt jedes Jahr für Hunderte Augenverletzungen. Betroffen sind oft unbeteiligte Personen. (Bild: skatzenberger/fotolia.com)

Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Fingern: Amt warnt vor gefährlichen Böllern

Zum Jahreswechsel werden es wieder viele Bundesbürger mit Feuerwerkskörpern „mal so richtig krachen“ lassen. Dabei werden leider jedes Jahr auch zahlreiche Menschen verletzt. Manche der Raketen und Böller sind besonders gefährlich. So warnt derzeit eine Behörde in Bayern vor dem Blitzknallkörper „Crazy Robots“. Bei Zündung in unmittelbarer Nähe sind Knalltraumata, Verbrennungen und im schlimmsten Fall der Verlust von Gliedmaßen zu befürchten.

Auch legal erhältliche Feuerwerkskörper können gefährlich werden

Millionen Menschen in Deutschland werden in der Silvester-Nacht das neue Jahr wieder mit einem Feuerwerk begrüßen. Leider kommt es dabei jedes Jahr zu Verbrennungen an Händen und Gesicht, Verletzungen des Auges und der Augenlider, Gehörschäden und Knalltraumata. Zwar wird immer wieder insbesondere auf die Risiken durch selbst gebaute oder nicht zugelassene Artikel hingewiesen, doch auch legal erhältliche Feuerwerkskörper können gefährlich werden. Aktuell warnt das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberfranken vor einem gefährlichen Blitzknallkörper, der zu Knalltraumata, Verbrennungen und im schlimmsten Fall dem Verlust von Gliedmaßen führen kann.

Das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberfranken warnt vor dem gefährlichen Blitzknallkörper “Crazy Robots”. Der Feuerwerkskörper kann zu schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. (Bild: skatzenberger/fotolia.com)

Verbrennungen, Augenverletzungen und Gehörschäden

Jedes Jahr warnen Mediziner vor Verletzungen durch Silvester-Böller und -Raketen.

Das Feuerwerk geht vor allem mit einer Gefahr für Augen, Ohren und Hände einher.

„Besonders schwere Verletzungen entstehen bei Sprengkörpern, die selbst hergestellt wurden oder keine offizielle Zulassung haben“, schreibt das Universitätsklinikum Freiburg in einer aktuellen Mitteilung.

Doch auch legal erhältliche Feuerwerkskörper stellen eine Gefahr dar, vor allem ein bestimmter Blitzknallkörper, wie das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberfranken nun warnt.

Behörde warnt vor „Crazy Robots“

Laut einer Pressemitteilung der Behörde bietet der tschechische Hersteller Triplex seit kurzem einen extrem lauten Blitzknallkörper namens Sound Imitator „Crazy Robots“ in der für Feuerwerkskörper unüblichen Einstufung „P1“ an, der insbesondere in Tschechien oder Polen verkauft wird.

Ihre Aufmachung lässt auf den ersten Blick einen handelsüblichen Silvesterkracher vermuten. Das Gewerbeaufsichtsamt hält diese Böller jedoch für brandgefährlich.

Denn die enthaltene Nettoexplosivstoffmasse (NEM) ist mit 5 g um ein Vielfaches höher als bei einem legalen Silvesterkracher.

So sind bei Zündung in unmittelbarer Nähe Knalltraumata, Verbrennungen und im schlimmsten Fall der Verlust von Gliedmaßen zu befürchten.

Hinzu kommt, dass der vom Hersteller angegebene Sicherheitsabstand von mind. 40 Metern nach Zündung kaum eingehalten werden kann, insbesondere dann nicht, wenn Dritte anwesend sind.

Worauf beim Kauf von Feuerwerkskörpern zu achten ist

Recherchen zufolge werden derartige Blitzknallkörper auch von weiteren Herstellern unter einem anderen Namen angeboten.

Man erkennt diese Pyrotechnik an der in der Registriernummer angegebenen Einstufung „P1“ (CE xxxx-P1-zzzz) in Verbindung mit einer Nettoexplosivstoffmasse (NEM) von 5 g.

Mittlerweile hat die zertifizierende Prüfstelle angekündigt, die bereits erteilte Baumusterprüfbescheinigung zurückzuziehen.

Infolgedessen dürften dann die „Crazy Robots“ in der Einstufung „P1“ nicht mehr in Europa verkauft werden. Damit wäre in Deutschland auch ihr Besitz strafbar.

Nähere Informationen, worauf beim Kauf von Feuerwerkskörpern grundsätzlich zu achten ist und wie sie sicher zu verwenden sind, sind auf dem bayerischen Verbraucher-Portal (VIS) zu finden. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


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