• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  ++Coronavirus++ LIVE:
COVID-19: Mit Asthma-Spray gegen schwere Krankheitsverläufe 13. April 2021
Coronavirus: Infektionsrisiko über Aerosole in Innenräumen mit neuer App berechnen 13. April 2021
Coronavirus: In diesen Betrieben wird häufiger getestet 13. April 2021
COVID-19: Inhalierbares Medikament soll Behandlung schwerer Erkrankungen ermöglichen 13. April 2021
Corona-Impfstoff: Gewicht, Alter und Geschlecht beeinflussen die Wirkung 13. April 2021
Weiter
Zurück

Anschnallpflicht gilt auch für schwangere Frauen

Fabian Peters
Verfasst von Fabian Peters
19. August 2015
in News
Leseminuten 2 min
Grundsätzlich gilt die Anschnallpflicht auch während der Schwangerschaft. (Bild: Kaesler Media/fotolia.com)

Gilt die Anschnallpflicht im Auto auch für Schwangere?
In Deutschland gilt grundsätzlich die Gurtpflicht. Wer sich im Auto nicht anschnallt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Wie ist die Regelung aber für schwangere Frauen, bei denen der Gurt bei einem Unfall womöglich das Ungeborene verletzen könnte?

Schwangere sollten sich mit Dreipunktgurt anschnallen
Wie in anderen europäischen Ländern, gilt auch in Deutschland die Gurtpflicht. Wer sich beim Autofahren nicht anschnallt, dem droht ein Bußgeld. Dies gilt auch für die Beifahrer. Seit dem diese Regelung eingeführt wurde, konnte die Zahl schwerer Verletzungen bei Unfällen Experten zufolge reduziert werden. In Paragraf 21 a lässt die Straßenverkehrsordnung nur ganz wenige Ausnahmen zu, zum Beispiel für Fahrten im Schritttempo oder beim Rangieren auf Parkplätzen. Grundsätzlich gilt die Gurtpflicht also auch für Schwangere. Darauf hat der TÜV Nord hingewiesen, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Schwangere Frauen sollten sich stets mit einem Dreipunktgurt anschnallen.

Grundsätzlich gilt die Anschnallpflicht auch während der Schwangerschaft. (Bild: Kaesler Media/fotolia.com)
Grundsätzlich gilt die Anschnallpflicht auch während der Schwangerschaft. (Bild: Kaesler Media/fotolia.com)

Höheres Unfallrisiko während der Schwangerschaft
Laut einer wissenschaftlichen Untersuchung besteht ein erhöhtes Unfallrisiko in der Schwangerschaft. Dies habe den Forschern zufolge sehr wahrscheinlich mit den üblichen Nebenwirkungen der Schwangerschaft wie Erschöpfung, Übelkeit oder Müdigkeit aufgrund von Schlaflosigkeit zu tun. Sie sollten daher ganz besonders auf ihre Sicherheit achten. Wie der TÜV erläuterte, sind Schwangere nur dann von der Anschnallpflicht ausgenommen, wenn der Arzt ein entsprechendes Attest ausstellt.

Risiko ist ohne Gurt größer
Den TÜV-Experten zufolge sind Befürchtungen, dass der Gurt das Ungeborene bei einem Unfall schwer verletzen könnte, unbegründet. So belegen Studien, dass das Risiko sowohl für die Mutter als auch das Kind größer ist, wenn kein Gurt angelegt wird. Wenn eine Schwangere am Steuer sitzt, könnte ihr Bauch bei einem Unfall ungebremst gegen das Lenkrad prallen. Beim Anschnallen gilt es, den Beckengurt idealerweise etwas unter den Bauch zu legen und zwar möglichst straff. Der andere Teil des Gurts kommt – wie gewohnt – über die Schulter. Am besten wird die Rückenlehne dabei steil aufgerichtet und die Kopfstütze an die Körpergröße angepasst. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


Nächster Artikel
Stevia hat sich als Zuckerersatz bislang nicht durchgesetzt. (Bild: Daniele Depascale/fotolia.com)

Doch ein Süßstoff wie jeder andere? Das Stevia-Wunder blieb aus

Ambrosia-Pollen werden durch Abgase aggressiver

Jetzt News lesen

Arzt übergibt Patienten einen Medikamentenblister und deutet mit dem Finger darauf

Blutverdünner: Dosierungsfehler und Wechselwirkungen mit neuer App vermeiden

13. April 2021
Welche Therapien verbessern bei schweren Fällen von COVID-19 die Überlebenswahrscheinlichkeit? (Bild: Halfpoint/Stock.Adobe. com)

COVID-19: Inhalierbares Medikament soll Behandlung schwerer Erkrankungen ermöglichen

13. April 2021
Ärztin zieht Corona-Impfstoff in eine Spritze

Corona-Impfstoff: Gewicht, Alter und Geschlecht beeinflussen die Wirkung

13. April 2021
3D-Darstellung von Nervenfasern.

Hirnschäden durch Weichmacher?

13. April 2021
Spritze wird in den Oberarm gesetzt.

Corona: Keine Impfung mit zwei unterschiedlichen Impfstoffen

13. April 2021
Eine grafische Darstellung von vernetzten Nervenzellen im Gehirn.

Studie: Wie Viren die Gehirnentwicklung beeinträchtigen

12. April 2021

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht

© 2019 Heilpraxisnet.de GbR