• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

Erstmals Todesfall durch Iberogast-Schöllkraut bestätigt

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
15. September 2018
in News
Teile den Artikel

Schöllkrauthaltiges Arzneimittel: Bayer muss Packungsbeilage von Iberogast anpassen

Der Chemie- und Pharmakonzern muss nach einem Todesfall den Beipackzettel für sein Magen-Darm-Mittel Iberogast ergänzen. Das schöllkrauthaltige Arzneimittel darf nun von Schwangeren, stillenden Frauen und Patienten mit Lebererkrankungen nicht mehr eingenommen werden.

Packungsbeilage wird nach Todesfall erweitert

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) berichtet, setzt der Pharmakonzern Bayer „die im Risikobewertungsverfahren angeordneten Änderungen der Fach- und Gebrauchsinformation für Iberogast auf Drängen des BfArM um.“ Das pflanzliche Arzneimittel darf nach einem Todesfall künftig nicht mehr von schwangeren oder stillenden Frauen sowie Patienten mit Lebererkrankungen eingenommen werden.

Pflanzlicher Wirkstoff

Iberogast enthält den Wirkstoff Schöllkraut (Chelidonium majus). Dabei handelt es sich um ein Mohngewächs, das oft an Wegrändern, Zäunen und als Gartenunkraut wächst.

Schöllkraut wirkt als pflanzliches Schmerzmittel entkrampfend auf den Magen-Darm-Trakt sowie auf die Gallenwege.

Iberogast wird daher unter anderem gegen Beschwerden wie Magenschmerzen, Blähbauch, Reizdarm oder Sodbrennen eingesetzt.

Medikament darf nicht von Schwangeren und Leberpatienten eingenommen werden

Laut einer Mitteilung von Bayer, wird die Gebrauchsinformation von Iberogast künftig die folgenden Hinweise enthalten:

„Iberogast® darf nicht eingenommen werden, wenn Sie an Lebererkrankungen leiden oder in der Vorgeschichte litten oder wenn Sie gleichzeitig Arzneimittel mit leberschädigenden Eigenschaften anwenden.“

Und unter dem Abschnitt Besondere Vorsicht bei der Einnahme von Iberogast ist erforderlich, „wenn Zeichen einer Leberschädigung (Gelbfärbung der Haut oder Augen, dunkler Urin, entfärbter Stuhl, Schmerzen im Oberbauch, Übelkeit, Appetitverlust, Müdigkeit) auftreten, sollten Sie die Einnahme von Iberogast® sofort beenden und einen Arzt aufsuchen.“

Ferner unter dem Abschnitt Schwangerschaft und Stillzeit: „Iberogast® darf von Schwangeren und Stillenden nicht eingenommen werden.“

Weiterhin werden die Fach- und Gebrauchsinformation von Iberogast® um den Hinweis erweitert, dass bei schöllkrauthaltigen Produkten Fälle von Leberschädigungen aufgetreten sind.

Fall von Leberversagen endete tödlich

Auslöser für die Änderungen sind neue dem BfArM bekannt gewordene Nebenwirkungsmeldungen von Leberschädigungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Iberogast.

Darunter befindet sich nach Angaben des Instituts ein zweiter Fall von Leberversagen mit Lebertransplantation, der tödlich endete.

Bayer habe „nunmehr verbindlich zugesichert, die vom BfArM angeordneten Änderungen der Produktinformationen für Iberogast innerhalb von vier Wochen vollständig umzusetzen“, heißt es in der Mitteilung.

„Damit erübrigt sich die Anordnung des Sofortvollzugs durch das BfArM, der andernfalls im Lichte der jetzt vorliegenden Informationen geboten gewesen und erlassen worden wäre.“

Wenn der Zulassungsinhaber den eingegangenen Verpflichtungen wider Erwarten nicht nachkommen sollte, behalte sich das BfArM aber diese Maßnahme weiterhin vor. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Alfred Domke

Alfred Domke

Alfred Domke absolvierte 2013 ein Praktikum bei der heilpraxis-Redaktion und stieg anschließend in das Team ein. Er ist seitdem Autor für Gesundheits-News. Persönliche Schwerpunkte sind Themen, die sich mit gesunder Ernährung und der damit einhergehenden Vorbeugung von Krankheiten beschäftigen. Und auch die Themen Naturschutz und Nachhaltigkeit liegen ihm besonders am Herzen.

Nächster Artikel

Bluthochdruck: Richtig Saunieren kann hohen Blutdruck wieder stabiliseren

Afrikanische Schweinepest breitet sich in der Nähe der deutschen Grenze aus

Jetzt News lesen

Pfefferminzöl bei Reizdarm: Neue Auswertung zeigt Linderung bei Beschwerden

20. Oktober 2026
Kurkumapulver und frische Kurkumawurzel

Fettleber: Kurkuma-Inhaltsstoff Curcumin wirkt

19. Oktober 2026

Ingwer gegen Regelschmerzen: Neue Studie findet Linderung durch Extrakt

19. Oktober 2026

Hibiskustee und Blutdruck senken: die Zubereitung braucht mehr Aufmerksamkeit

19. Oktober 2026

Schon nach ein paar Tagen Haferflocken essen verbessern sich die Cholesterin-Werte

19. Oktober 2026

Safran und Ashwagandha hilft laut neuer Studie gegen Stress

19. Oktober 2026

Heilpraxis - Heilpflanzen, Gesundheit und Medizin

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
  • Consent anpassen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2022 Heilpraxisnet.de GbR