• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

Keine Hartz IV Erstattung für Privatrezepte

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
29. Oktober 2011
in News
Teile den Artikel

Hartz IV: Keine Erstattung von rezeptfreien Arzneimitteln durch das Jobcenter. Im Zweifelsfall muss die Krankenkasse verklagt werden.

29.10.2011

Hartz IV Empfänger können keine rezeptfreien Medikamente vom Leistungsträger erstattet bekommen. Stattdessen sollen laut eines aktuell gefällten Urteils des Bundessozialgerichts in Kassel die gesetzlichen Krankenkassen in die Pflicht genommen werden. Hier muss jeweils im Einzelfall entschieden werden.

Bezieher des Arbeitslosengeld II (ALG II) können keine Kostenerstattung für rezeptfreie Arzneimittel beim zuständigen Leistungsträger (Jobcenter) beantragen. Laut eines Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel sollen stattdessen die gesetzlichen Krankenkassen für das „gesundheitliche Existenzminimum“ der Betroffenen aufkommen. Im konkreten Fall hatte eine ALG-II Bezieherin beim Jobcenter Berlin einen über die Hartz IV Regelleistungen hinausgehenden Antrag auf Mehrbedarf gestellt. Der betreuende Arzt hatte der Frau ein Privatrezept ausgestellt, dass nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt ist. Im Normalfall muss der Patient das Rezept aus eigener Tasche bezahlen. Die Klägerin machte daraufhin einen Mehrbedarf aufgrund von Eisenmangelanämie, Osteoporose, chronischen Kopfschmerzen und einer Hautallergie geltend. Das Jobcenter lehnte eine Kostenübernahme mit Verweis auf die fehlende Zuständigkeit ab. Nach einem abgelehnten Widerspruch klagte sich die Betroffene durch alle Instanzen bis zum obersten Sozialgericht BSG.

Klage muss an Krankenkasse gerichtet sein
Doch auch hier wurde die Klage durch die obersten Sozialrichter abgelehnt (Az.: B 14 AS 146/10 R). Wenn die Krankenkasse die Arzneimittelrezepte nicht übernehme, sei nicht automatisch der Leistungsträger zuständig, hieß es in der Urteilsbegründung. Die gesetzliche Krankenversicherung sei nach Meinung der Richter im Grundsatz in der Pflicht, für das gesundheitliche Existenzminimum der Versicherten zu sorgen. Komme es zu Unstimmigkeiten und weigert sich die Krankenkasse die Kosten für Medikamente oder Therapien zu übernehmen, müsse die Klägerin im Zweifelsfall eine Klage gegen die Kasse einreichen. Ein Mehrbedarf im Sinne des SGB aus medizinischen Gründen komme nur dann in Betracht, wenn Zuzahlungen zu den Kassenleistungen den Hartz-IV-Bezieher finanziell überfordern.

In der weiteren Urteilsbegründung des 14. Senats des Bundessozialgerichts heißt es, die Krankenkassen kommen im Grundsatz ihren Pflichten und dem Existenzsicherungsauftrag nach. Rezeptfreie Medikamente werden im Einzelfall übernommen, wenn Patienten an schwerwiegenden Krankheiten leiden und die Heilmittel als Standarttherapie gelten. Im verhandelten Fall leidet die Klägerin unter Osteoporose und chronischem Eisenmangel. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch hier die Kosten für adäquate Präparate übernommen.

Mehrbedarf aufgrund von kost-aufwendiger Ernährung möglich
In der Praxis bedeutet das Urteil, dass bei rezeptfreien Medikamenten und Ablehnung der Kosten immer die Einzelfallentscheidung vor Gericht gilt. Tipp: Ärzte sollten mit ihren Patienten die Hartz IV Leistungen beziehen, über einen Mehrbedarf aufgrund kost-aufwendiger Ernährung sprechen. Hier kann sehr wohl im begründeten Fall ein Mehrbedarf beim Jobcenter beantragt werden. (gr)

Lesen Sie auch:
Hartz IV macht Menschen dauerhaft krank
Hartz IV Sanktionen gegen Schwangere Normalfall?
Jobcenter müssen Beiträge für PKV erstatten
Praxisgebühr zukünftig im Hartz IV Satz enthalten
Hartz IV: Zusatzbeitrag trotz Sozialhilfe

Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Nächster Artikel

Die Zeitumstellung beeinflusst unseren Biorhythmus

Bei starkem Sodbrennen zum Arzt

Jetzt News lesen

Schwarz Bohnen vor weißem Hintergrund

Ernährung: Mit Bohnen & Kichererbsen Herzkrankheiten und Diabetes vorbeugen

11. Juni 2025
Kann eine nachlassende Gedächtnisleistung mit der Hilfe von speziellen Blutdruck senkenden Medikamenten verhindert werden? (Bild: redaktion93/stock.adobe.com)

Demenz: Reduzierung des Blutdrucks kann Risiko senken

10. Juni 2025
Hamburger und frittiertes Essen.

Herzgesundheit: Ernährungsqualität wichtiger als strikte Diäten

10. Juni 2025
Teller mit einem Brokkoliröschen darauf und Besteck daneben

Diät: Kalorieneinschränkung erhöht Risiko depressiver Symptome

8. Juni 2025
Adipöse Frau misst ihren Bauchumfang

Gesunde Ernährung auch ohne Gewichtsabnahme vorteilhaft

8. Juni 2025
Illustration von Darmbakterien im Darm

Darmflora: Bestimmte Bakterien scheinen MS auszulösen

8. Juni 2025

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
  • Consent anpassen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2022 Heilpraxisnet.de GbR