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EU: Keine Koffeinwerbung auf Energydrinks

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
29. Juli 2016
in News
Keine verschärften Richtlinien bei Energy-Drinks. Bild: stockphoto-graf - fotolia
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EU-Parlament stoppt Gesundheitsangaben
»Wir wollen Energydrinks nicht verbieten«, sagt Christel Schaldemose, dänische Berichterstatterin beim EU-Parlament. »Wir haben auch nichts dagegen, dass die Leute diese Getränke trinken.« Es gibt allerdings viele Gründe, warum auf der süßen Koffeinbrause keine Gesundheitsaussagen zu Koffein stehen sollen.

Keine verschärften Richtlinien bei Energy-Drinks. Bild: stockphoto-graf - fotolia
Keine verschärften Richtlinien bei Energy-Drinks. Bild: stockphoto-graf – fotolia

Das EU-Parlament forderte deshalb am 7. Juli 2016 die EU-Kommission auf, einen Verordnungsentwurf zurück zu ziehen. Hersteller von koffeinhaltigen Getränken sollten künftig damit werben können, dass Koffein die Wachsamkeit oder auch die Konzentration steigert. Das Parlament bezweifelt, dass das tatsächlich eine positive gesundheitliche Wirkung ist. Die Liste der Ablehnungsgründe hat es in sich. Nach den Vorgaben der Health Claims-Verordnung dürften eigentlich gar keine Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln stehen, die einen geringen Gesundheitswert haben. Bislang hat die Kommission allerdings versäumt zu definieren, was ein geringer Gesundheitswert überhaupt ist. Energydrinks gehören nach Einschätzung des Parlaments auf jeden Fall dazu: Sie können mit ihrem hohen Zuckergehalt einen Beitrag zur Gewichtszunahme leisten.

Doch nicht nur das: Jugendliche sind die größte Gruppe der Energydrink-Konsumenten. Gut 68 Prozent der europäischen Jugendlichen und 18 Prozent der Kinder trinken sie regelmäßig. Ein Viertel der Jugendlichen trinkt sogar drei oder mehr Dosen auf einmal. Eine Alterskontrolle beim Verkauf gibt es nicht. Bei Hochverzehrern ist ein Zusammenhang mit Kopfschmerzen, Schlafproblemen und Verhaltensauffälligkeiten zu beobachten.

Gesundheitswerbung würde den Konsum von derartigen Getränken bei Kindern und Jugendlichen eher noch fördern, heißt es in den Ablehnungsgründen des EU-Parlaments. »Wir sollten nicht mit der Gesundheit von Kindern spielen«, meint Schaldemose. Werbehinweise zur psychischen Wirkung von Koffein sollen daher nicht auf den Dosen erscheinen. Mit dieser Entscheidung ist der Kommissionsvorschlag erst einmal vom Tisch. Das Signal ist auch ein deutliches Zeichen an die Hersteller. Denn die haben sich nach Einschätzung von Schaldemose schon auf weitere Umsatzzuwächse gefreut.

Ob sich allerdings mit dem Veto der Konsum von Energydrinks eindämmen lässt, bleibt offen. Schon im Jahr 2014 stellten Wissenschaftler der Weltgesundheitsorganisation fest, dass die Mischung aus aggressiver Werbung und Verkaufsförderungsmaßnahmen, die zu einer ernsthaften Gefahr für die öffentliche Gesundheit werden kann. Die Werbung richtet sich nämlich in erster Linie an junge Menschen in einem wenig regulierten Umfeld.

(aid) – »Wir wollen Energydrinks nicht verbieten«, sagt Christel Schaldemose, dänische Berichterstatterin beim EU-Parlament. »Wir haben auch nichts dagegen, dass die Leute diese Getränke trinken.« Es gibt allerdings viele Gründe, warum auf der süßen Koffeinbrause keine Gesundheitsaussagen zu Koffein stehen sollen.

Das EU-Parlament forderte deshalb am 7. Juli 2016 die EU-Kommission auf, einen Verordnungsentwurf zurück zu ziehen. Hersteller von koffeinhaltigen Getränken sollten künftig damit werben können, dass Koffein die Wachsamkeit oder auch die Konzentration steigert. Das Parlament bezweifelt, dass das tatsächlich eine positive gesundheitliche Wirkung ist. Die Liste der Ablehnungsgründe hat es in sich. Nach den Vorgaben der Health Claims-Verordnung dürften eigentlich gar keine Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln stehen, die einen geringen Gesundheitswert haben. Bislang hat die Kommission allerdings versäumt zu definieren, was ein geringer Gesundheitswert überhaupt ist. Energydrinks gehören nach Einschätzung des Parlaments auf jeden Fall dazu: Sie können mit ihrem hohen Zuckergehalt einen Beitrag zur Gewichtszunahme leisten.

Doch nicht nur das: Jugendliche sind die größte Gruppe der Energydrink-Konsumenten. Gut 68 Prozent der europäischen Jugendlichen und 18 Prozent der Kinder trinken sie regelmäßig. Ein Viertel der Jugendlichen trinkt sogar drei oder mehr Dosen auf einmal. Eine Alterskontrolle beim Verkauf gibt es nicht. Bei Hochverzehrern ist ein Zusammenhang mit Kopfschmerzen, Schlafproblemen und Verhaltensauffälligkeiten zu beobachten.

Gesundheitswerbung würde den Konsum von derartigen Getränken bei Kindern und Jugendlichen eher noch fördern, heißt es in den Ablehnungsgründen des EU-Parlaments. »Wir sollten nicht mit der Gesundheit von Kindern spielen«, meint Schaldemose. Werbehinweise zur psychischen Wirkung von Koffein sollen daher nicht auf den Dosen erscheinen. Mit dieser Entscheidung ist der Kommissionsvorschlag erst einmal vom Tisch. Das Signal ist auch ein deutliches Zeichen an die Hersteller. Denn die haben sich nach Einschätzung von Schaldemose schon auf weitere Umsatzzuwächse gefreut.

Ob sich allerdings mit dem Veto der Konsum von Energydrinks eindämmen lässt, bleibt offen. Schon im Jahr 2014 stellten Wissenschaftler der Weltgesundheitsorganisation fest, dass die Mischung aus aggressiver Werbung und Verkaufsförderungsmaßnahmen, die zu einer ernsthaften Gefahr für die öffentliche Gesundheit werden kann. Die Werbung richtet sich nämlich in erster Linie an junge Menschen in einem wenig regulierten Umfeld.

Der Präventionsbeauftragte der Arbeitsgemeinschaft für niedergelassene Kinderkardiologen e. V., Dr. Martin Hulpke-Wette, geht davon aus, dass schon heute ein gewisser Prozentsatz der jugendlichen Energydrink-Konsumenten unerkannte Herzschädigungen aufweist. Er fällt bisher nur nicht auf, weil diese Gruppe in der Regel nicht von Kinderkardiologen untersucht wird, vermutet der Arzt. Bislang gibt es auch keine Studien darüber. Gesa Maschkowski, aid

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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