• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

Keine Pflichtangaben zu Versorgungsprogrammen auf Gesundheitskarte

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
20. Juli 2016
in News
Teile den Artikel

LSG Stuttgart: Aber auch kein „Weiterleben in einer analogen Welt“
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist grundsätzlich rechtmäßig. Allerdings darf der Datenschutz nicht durch die Speicherung verschiedener Zusatzinformationen zum „Versichertenstatus“ unterlaufen werden, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Mittwoch, 20. Juli 2016, veröffentlichten Urteil (Az.: L 11 KR 2510/15).

Die elektronischen Gesundheitskarten wurden seit 2013 von den Krankenkassen ausgegeben. Seit 2015 dürfen die Leistungserbringer keine anderen Nachweise mehr anerkennen. Entsprechend betonte nun das LSG Stuttgart, dass Versicherte die Karte bei ihrem Arzt vorlegen müssen, um in den Genuss einer Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu kommen.

Bereits am 18. November 2014 hatte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden, dass die Gesundheitskarte mit Lichtbild und Datenchip nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt; der Eingriff in den Datenschutz sei „durch überwiegende Allgemeininteressen gerechtfertigt“ (Az.: B 1 KR 35/13 R; JurAgentur-Meldung vom Urteilstag).

Dem schloss sich das LSG Stuttgart nun an. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewähre „kein Recht auf Verhinderung der Digitalisierung und Weiterleben in einer analogen Welt“. Die Speicherung zahlreicher sensibler Daten sei ohnehin freiwillig.

Zu den gespeicherten Pflichtdaten gehört der „Versichertenstatus“. Hierunter wird üblich verstanden, ob der Versicherte als Mitglied, Familienversicherter oder Rentner der gesetzlichen Krankenversicherung angehört.

Mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hatten die Krankenkassen allerdings vereinbart, dass ohne Zustimmung der Versicherten zusätzliche „statusergänzende Merkmale“ gespeichert werden sollen. Dazu gehört die Teilnahme an besonderen Versorgungsprogrammen, etwa bei bestimmten Fachärzten oder bezüglich chronischer Krankheiten wie Diabetes.

Nach Überzeugung des LSG Stuttgart ist dies von den gesetzlichen Vorgaben nicht gedeckt. Der Begriff des Versichertenstatus’ dürfe nicht „beliebig ausgefüllt und datenmäßig erweitert“ werden, heißt es in dem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil vom 21. Juni 2016. mwo/fle

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Nächster Artikel

Versorgungsehe auch nach über einjähriger Ehe möglich

Studien: Machen Obst und Gemüse uns glücklich?

Jetzt News lesen

Frau hält sich Wärmflasche vor den Unterbauch

Harnwegsinfektionen: Erreger stammen oft aus verunreinigtem Fleisch

3. November 2025
3D-Darstellung des Gehirns

Ernährung: Diese Flavonole verbessern Lernfähigkeiten & Gedächtnis

3. November 2025
Buchweizen und ein Holzlöffel in einem Leinensack

Buchweizen: Die fünf wichtigsten Gesundheitsvorteile

2. November 2025
Kakao war in früheren Zeiten ein kostbares Gut, so wertvoll, dass die Azteken ihn wie Geld verwendeten. Außerdem enthält er aber auch viele Heilstoffe. (Bild: kolesnikovserg/fotolia.com)

Herz-Kreislauf-Risiko durch Bewegungsmangel: Kakao-Favonole können helfen

1. November 2025
Junger Mann mit Einschlafproblemen liegt nachts wach im Bett

Licht in der Nacht erhöht Herzinfarkt- & Schlaganfall-Risiko

31. Oktober 2025
Grafische Darstellung eines Herzens und einer Arterie, die mit Plaques verstopft ist.

Bluthochdruck: Mit so viel Schritten pro Tag schwere Folgen vermeiden

30. Oktober 2025

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
  • Consent anpassen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2022 Heilpraxisnet.de GbR