• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

Urteile: Keine Zahnreinigung durch Zahnärztin auf Kassenkosten

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
12. Juli 2017
in News
Teile den Artikel

BSG: Zähneputzen gehört zur Eigenverantwortung
Regelmäßiges wöchentliches Zähneputzen durch eine Zahnärztin muss die gesetzliche Krankenkasse nicht bezahlen. Dies gilt auch dann, wenn ein körper- und geistigbehinderter Mensch zum Zähneputzen selbst nicht in der Lage ist, urteilte am Dienstag, 11. Juli 2017, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 1 KR 30/16 R).

Der aus dem Raum Hannover stammende und 1975 geborene Kläger konnte wegen seiner Behinderung nicht selber die Zähne putzen. Der Mann ist wegen einer Wirbelsäulenversteifung und geistigen Behinderung in der Pflegestufe III eingestuft. Seine Mutter durfte bei ihm die regelmäßige Mundhygiene nicht vornehmen.

Auf eigene Kosten ließ sich der Behinderte einmal wöchentlich bei seiner Zahnärztin insgesamt zehnmal die Zähne reinigen. Die Zahnärztin erledigte dies mit Hilfe von Ultraschall, der Zuhilfenahme von Zahnbürsten und dem Einbringen eines antibakteriellen Chlorhexidin-Gels.

Den Antrag auf Kostenübernahme lehnte seine Krankenkasse, die DAK-Gesundheit, ab.

Das Sozialgericht Hannover verurteilte die Krankenkasse jedoch, dem Kläger 150 Euro zu erstatten. Das Landessozialgericht bestätigte diese Entscheidung.

Doch das BSG gab nun der Krankenkasse recht. Die Zahnreinigung sei eine „im Kern nicht spezifisch medizinische, sondern allgemein sinnvolle Vorgehensweise zur Verhütung von Zahnerkrankungen“, die der Versicherte grundsätzlich in Eigenverantwortung erbringen muss. Gegebenenfalls decke aber die Pflegeversicherung den Bedarf Pflegebedürftiger und von Menschen mit Behinderungen, so die Kasseler Richter. fle

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Nächster Artikel

Übergewicht: Risiko für Folgekrankheiten sehr viel stärker?

Sinnvolle Diät: So simpel funktioniert das gesunde jedoch dauerhafte Abnehmen bei Übergewicht

Jetzt News lesen

Menschen gehen im Wald spazieren.

Nur Bewegung im richtigen Kontext stärkt die Psyche

11. Juli 2025
Eine große Auswahl an verschiedenen Obst- und Gemüsesorten.

Darmentzündungen: Falsche pflanzliche Ernährung kann das Risiko erhöhen

11. Juli 2025
Person misst ihren Bauchumfang

Bauchfett beeinträchtigt körperliche Leistungsfähigkeit und Mobilität

10. Juli 2025
Rote Weintrauben vor weißem Hintergrund

Jeden Tag eine Portion Weintrauben für stärkere Muskeln

10. Juli 2025
Verschiedene mediterrane Lebensmittel auf einer hölzernen Oberfläche.

Mediterrane Ernährung kann Demenzrisiko senken

9. Juli 2025
Kind mit Asthma-Inhalator.

Weichmacher erhöhen Asthma- & Allergierisiko bei Kindern erheblich

9. Juli 2025

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
  • Consent anpassen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2022 Heilpraxisnet.de GbR