Nur ein kleiner Anteil Nichtversicherter macht von neuem Gesetz Gebrauch
21.12.2013
Die Zahl der Nichtversicherten in Deutschland ist nach wie vor erschreckend hoch: Etwa 140.000 Menschen haben nach offiziellen Angaben des Statistischen Bundesamtes keine Krankenversicherung, wobei die Dunkelziffer noch weitaus höher liegen dürfte. Ein neues Gesetz sollte diese Situation nun grundlegend ändern, indem Beitragsschulden erlassen und dadurch ein Wiedereinstieg in die Krankenversicherung vereinfacht werden soll. Doch diese Rechnung scheint nicht ganz aufzugehen, denn laut der „Berliner Zeitung“ haben bisher nur knapp 8000 betroffene Personen diese Möglichkeit in Anspruch genommen.
Mehr als 140.000 Menschen haben keine Krankenversicherung
Etwa 140.000 Menschen haben derzeit nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) keine Krankenversicherung und besitzen auch keinen sonstigen Anspruch auf Krankenversorgung. Dabei handelt es sich hier jedoch lediglich um die offiziellen Zahlen – die Dunkelziffer der Nichtversicherten dürfte vermutlich noch weitaus höher liegen, denn Obdachlose und so genannte „illegale Einwanderer“ tauchen in der Statistik nicht auf. Das zentrale Problem: Seit 2009 besteht für jeden, der in Deutschland lebt und arbeitet, eine allgemeine Krankenversicherungspflicht – dementsprechend auch für frühere Privatversicherte. Doch gerade viele Kleinselbstständige und Existenzgründer können sich oft die hohen Beiträge nicht leisten und landen durch offene Beitragszahlungen und Säumniszuschläge schnell in der Schuldenfalle.
„Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden“ soll Abhilfe schaffen Nun sollte das im August 2013 in Kraft getretene neue „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der gesetzlichen Krankenversicherung“ den Erlass dieser Schulden und damit die Rückkehr in die Krankenversicherung ermöglichen – Voraussetzung ist jedoch, dass die Betroffenen bis Ende des Jahres selbst aktiv werden und einen formlosen Antrag bei der Krankenkasse stellen, bei der zuletzt eine Versicherung bestanden hat. Doch der Plan des Gesetzgebers scheint nicht aufzugehen – denn wie die „Berliner Zeitung“ berichtet, haben offenbar bislang nur wenige der Nichtversicherten von dem Angebot Gebrauch gemacht. So seien laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion bis Ende November insgesamt lediglich knapp 8000 Personen in die Krankenversicherung zurückgekehrt, davon rund 5000 Nichtversicherte zu gesetzlichen Kassen und etwa 2700 zu privaten Versicherern.
Ab 2014 wird die Nachzahlung versäumter Beiträge wieder fällig
Wie die „Berliner Zeitung“ weiter berichtet, heiße es in der Antwort der Bundesregierung, dass nun geprüft werden müsse, ob weitere Maßnahmen erforderlich seien, um einen Versicherungsschutz für jeden zu ermöglichen. Für Nichtversicherte bleiben nur noch wenige Tage, um den Schuldenerlass in Anspruch zu nehmen, denn das Gesetz ist bis Ende des Jahres befristet. Ab 2014 wird die Nachzahlung versäumter Beiträge wieder fällig, allerdings kann auch nach dem 31. Dezember 2013 mit einer angemessenen Ermäßigung und dem Erlass der Säumniszuschläge gerechnet werden. Eine weitere Neuerung ist die Senkung des Säumniszuschlages von fünf auf ein Prozent pro Monat (§ 24a Abs. 1a SGB IV), zudem werden nach Information der „Caritas“ „noch nicht gezahlte, erhöhte Säumniszuschläge, die nicht nach einer der oben genannten Regelungen erlassen werden, [.] rückwirkend von 5 Prozent auf ein Prozent abgesenkt.“ Der Differenzbetrag werde erlassen, hierfür müsse lediglich ein formloser Antrag bei der Krankenversicherung gestellt werden (§ 4 EGBfÜB). (nr)
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de
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