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Kohlenmonoxid-Vergiftungen durch Holzpellets

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
21. Juli 2014
in News
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Gefährliches Kohlenmonoxid: Todesfälle wegen Holzpellets

21.07.2014

Holzpellet-Heizungen haben einen enorm hohen Wirkungsgrad und gelten als umweltfreundlich. Bei der Aufbewahrung der Holzpellets ist jedoch Vorsicht angebracht, da bei falscher Lagerung gesundheitliche Probleme drohen. Selbst zu Todesfällen durch Kohlenmonoxid-Vergiftungen ist es bereits gekommen.

Tödliche Vergiftungen wegen Holzpellets
Holzpellet-Heizungen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, da sie einen hohen Wirkungsgrad von über 90 Prozent erreichen und als umweltfreundlich gelten. Wenn die Pellets jedoch unsachgemäß gelagert werden, können sie gefährliche Gase entwickeln, wie „Süddeutsche.de“ berichtet. Dem Bericht zufolge warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), dass aus den länglichen Heizstäbchen das hochgiftige Gas Kohlenmonoxid (CO) entweichen könne. Insgesamt seien den Behörden in Europa und Amerika 14 tödliche Vergiftungen von Menschen bekannt, die sich zu lange in Lagerräumen von Holzpellets aufgehalten hatten. In Deutschland ereigneten sich in den vergangenen Jahren mindestens zwei der tödlichen Unfälle.

Während Lagerung entweicht Kohlenmonoxid
Holzpellets als erneuerbare Energiequelle gelten als nachhaltiger, klimaneutraler Brennstoff für Heizanlagen und Öfen. Allerdings werden bereits bei ihrer Herstellung, vor allem beim Zerkleinern und Trocknen des Holzes, chemische Prozesse in Gang gesetzt und während der Lagerung entweicht kontinuierlich Gas wie Kohlenmonoxid, schreibt „Süddeutsche.de“. Diese Stoffe können sich in geschlossenen Räumen, sogenannten „Pelletbunkern“, anreichern und zu lebensgefährlichen Vergiftungen führen. Da CO farb-, geruch- und geschmacklos ist, bemerken Opfer oft so lange nichts, bis sie in Ohnmacht fallen.

Auch von kleinen Anlagen kann Gefahr ausgehen
Wie das BfR mitteilte, sei diese Gefahr „vielen Hausbesitzern und Betreibern von Heizanlagen“ nicht bekannt. Doch ein Todesfall aus der Schweiz zeige, dass bereits von kleinen Anlagen, wie sie häufig in Einfamilienhäusern verbaut sind, eine Gefahr ausgehen könne. „Hausbesitzer müssen Pellet-Lagerräume unbedingt gut belüften“, so ein Sprecher des Instituts. Es genüge dabei nicht, nur eine Tür zu besser belüfteten Kellerräumen offen zu lassen, weil das CO so in Räume gelangen könne, in denen sich häufig Menschen aufhalten. Es sei auch ungenügend, lediglich kurz zu lüften, bevor man das Pelletlager betritt.

Korrekte Lagerung von Holzpellets
Von Experten werde empfohlen, dass man stattdessen permanent ein Kellerfenster offen lassen oder eine elektrische Lüftung installieren lassen soll. Sinnvoll seien darüber hinaus auch Warnhinweise. Das BfR empfiehlt zudem, dass auch bei der Lagerung von Holzhackschnitzeln ähnliche Vorkehrungen getroffen werden sollten. Vom Arbeitsschutz Sachsen wurde eine Empfehlung für die korrekte Lagerung von Holzpellets zusammengestellt.

Gefahr durch Kohlenmonoxid auch beim Grillen und Rauchen
Schon in geringen Konzentrationen von 200 Teilchen pro einer Million Luftmolekülen (ppm) kann Kohlenmonoxid zu Kopfschmerzen führen. Und ab 800 ppm auch zu Schwindel, Übelkeit und Erbrechen oder Ohnmacht, wie es in dem Bericht heißt. Experten maßen in der Raumluft von Pelletlagerräumen bereits Kohlenmonoxid-Konzentrationen von mehreren Tausend ppm. Neben der Gefahr durch den Heizstoff kann eine Kohlenmonoxid-Vergiftung auch beim Grillen drohen, wenn die giftigen Gase in die Wohnung gelangen. Zudem führt die Aufnahme von Kohlenmonoxid, Teer, Nikotin und anderen Schadstoffen beim Rauchen zu vermehrten Krebserkrankungen im Bereich des Rachens und Kehlkopfs, der Speiseröhre und der Lunge. Darüber hinaus kann CO die Innenhaut der Blutgefäße schädigen und dadurch Arterienverkalkung fördern. (ad)

Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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