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Kopflaus-Alarm oft unnötig – Stiftung Kindergesundheit klärt auf

Fabian Peters
Verfasst von Fabian Peters
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22. Oktober 2021
in News
Kopflaus als Zeichentrickfigut
Über Kopfläuse kusieren viele Myhten, die für unnötige Verunsicherungen sorgen. (Bild: Анна Богатырева/stock.adobe.com)
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Gängige Mythen über Kopfläuse in Schulen und Kitas

Alle Eltern kennen das Problem: Läuse in der Kindertagesstätte oder Schule. Oft werden Besuchsverbote ausgesprochen und umfänglich Prozeduren vorgenommen, um die Plagegeister wieder loszuwerden. Doch der Läusealarm ist meist unnötig, berichtet die Stiftung Kindergesundheit in einer aktuellen Mitteilung.

„Der Befall mit Kopfläusen ist die häufigste Parasiten-Erkrankung im Kindesalter und nach den Atemwegsinfektionen die zweithäufigste Infektionskrankheit im Grundschulalter“, erläutert die Stiftung Kindergesundheit. Eine jüngst vorgenommene Analyse internationaler Studien durch die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) habe jedoch gezeigt, dass viele bisherige Empfehlungen zum Umgang mit einem Läusebefall heute nicht mehr zeitgemäß sind.

Neubewertung auf Basis von 63 Studien

„Eine siebenköpfige Kommission für Infektionskrankheiten und Impffragen der DAKJ hat 63 weltweite Studien und Informationsmedien über Kopfläuse ausgewertet und räumt nun mit vielen althergebrachten Empfehlungen auf, die im Zuge eines Läusealarms das Leben vieler Kinder und ihrer Eltern ungebührlich beeinträchtigen können“, berichtet die Stiftung Kindergesundheit.

Die wichtigsten Fakten zu Kopfläusen

Die wichtigsten bisherigen Erkenntnisse aus den wissenschaftlichen Studien sind laut Angaben der Stiftung Kindergesundheit:

  • Kopfläuse sind harmlos und dem Läusebefall wird durch die teilweise erheblichen emotionalen Reaktionen der Betroffenen und ihrer Umgebung eine übertriebene Bedeutung beigemessen.
  • Nur selten kommt es zu epidemische Verläufen mit rascher Ausbreitung auf ganze Gruppen wie beispielsweise Schulklassen.
  • Ein allgemeiner „Läusealarm“ in einer Einrichtung ist in der Regel nicht gerechtfertigt, wohingegen eine gezielte Nachforschung bei Familienangehörigen und eng befreundeten Kindern (zum Beispiel Übernachtungsbesuch) empfehlenswert bleibt.
  • Erst mit Nachweis wenigstens einer lebenden Laus auf dem behaarten Kopf besteht ein triftiger Grund für eine Behandlung
  • Weitere Maßnahmen wie „ein umfangreiches Reinigen von Leib- und Bettwäsche, Wegschließen von Kuscheltieren und Spielsachen, das luftdichte Verpacken oder Einfrieren von Textilien oder Spielzeug“ sind in der Regel unnötig, da sie keinerlei nachweisbaren Effekt bei der Beendigung eines Kopflausbefalls (Pediculosis capitis) haben.
  • Ziel der Behandlung ist die Verminderung der auf dem Kopf befindlichen Läuse, was durch Auskämmen des nassen Haares mit Haarspülung und einem geeigneten Läusekamm erreicht werden kann. Das Auskämmen ist auch bei Anwendung eines Läusemittels.

Beliebte Stelle den Kopfläuse seien der Nacken, die Schläfen und hinter den Ohren, doch gelegentlich seien sie auch in den Augenbrauen bei Kindern oder unter den Achseln und zwischen den Barthaaren bei Erwachsenen zu finden. Alle zwei bis drei Stunden saugen die Läuse Blut und hinterlassen dabei hochrote, stark juckende Stichstellen, erläutert die Stiftung Kindergesundheit. „Da die Stichstellen der Läuse meist stark jucken, kratzen sich die Kinder oft intensiv am Kopf“, so die Stiftung weiter.

Übertragung durch Haar-zu-Haar-Kontakte

Die Übertragungen der Kopfläuse finde praktisch ausschließlich durch unmittelbare Haar-zu-Haar-Kontakte statt und von Vorstellungen, wie man könne auch durch Kopfpolster in Bussen und Bahnen Läuse bekommen, distanzieren sich die Fachleute ausdrücklich. So neige die Kopflaus als Parasit, der abhängig von der täglichen Blutaufnahme ist, nicht dazu, den behaarten Kopf als ihren Lebensraum freiwillig zu verlassen.

Wenn die Kopfläuse übertragen wurden, fallen mitunter nicht die Läuse selbst, sondern ihre weißlichen Eier, die sogenannten Nissen ins Auge. „Nissen unterscheiden sich von Kopfschuppen oder Haarspraypartikeln dadurch, dass sie fest am Haar haften und nicht abgestreift werden können“, erläutern die Fachleute.

Waschen allein reicht nicht aus

Liegt ein Kopflausbefall vor, sei es nicht ganz einfach, die Plagegeister wieder loszuwerden. Häufiges Waschen der Haare allein reiche nicht, so die Stiftung Kindergesundheit. Erfolg verspreche nur eine gründliche und geduldige lokale Behandlung, bei der sowohl die geschlechtsreifen Läuse als auch ihre Larven wirksam beseitigt werden.

Das Robert-Koch-Institut Berlin empfehle zur Behandlung die Kombination von nassem Auskämmen und Anwendung von Insektiziden. Um auch die Nissen mit zu erfassen, seien spezielle Kämme (sog. Nissenkämme), deren Zinken nicht mehr als 0,2 bis 0,3 mm voneinander entfernt sind, empfehlenswert. Und nach jedem Kämmen sollte der Kamm sorgfältig nach Läusen untersucht und diese entfernt werden, so der Hinweis der Stiftung.

Zwar gibt es einige Medikamente, die zur Bekämpfung von Läusen zur Verfügung stehen, in denen mit Insektiziden seien jedoch potentielle Nervengifte enthalten und sie können außerdem Allergien und Hautirritationen hervorrufen. Deshalb sollten sie nur streng nach Vorschrift und nicht häufiger als wirklich nötig angewendet werde.

Behandlungsalternative auf Basis von Silikonöl

Eine gut wirksame Alternative seien Dimeticone mit einer Wirksamkeit von 97 Prozent, berichtet die Stiftung Kindergesundheit. „Diese apothekenpflichtigen Medizinprodukte enthalten synthetische Silikonöle und wirken nicht chemisch, sondern physikalisch: Sie verkleben die winzigen Atemöffnungen der Insekte – die erwachsenen Läuse sowie alle ihrer Entwicklungsstadien ersticken dadurch. Eine Resistenz ist ausgeschlossen“, so die Mitteilung der Stiftung.

Obwohl die Dimeticone als sicher ungiftig gelten, bestehe jedoch auch bei diesen eine Gefahr. „Sie sind extrem leicht entflammbar“, warnt die Stiftung Kindergesundheit. Aufgrund drohender Brandverletzungen müssen die Haare deshalb nach Auftragen des Mittels von offenen Flammen wie Zigaretten, Gasboilern oder Kerzen und starken Wärmequellen (z. B. heißer Haartrockner) unbedingt ferngehalten werden.

Natürliche Hausmittel gegen Kopfläuse

Ein natürliches Mittel gegen Kopfläuse ist Essigwasser. Diese Mischung aus Haushaltsessig und Wasser könne genutzt werden, wenn auf chemische Mittel ausdrücklich verzichtet werden soll, wie beispielsweise bei Schwangeren und stillenden Müttern. Hier könne eine alternative Behandlung durch mehrfaches Spülen der Haare mit Essigwasser durchgeführt werden (1 Teil 6prozentiger Speiseessig auf 2 Teile Wasser; kein Essigkonzentrat verwenden), so auch der Hinweis des Robert Koch-Instituts (RKI).

Durch das Essigwasser werden Eier und Nissen in der Anhaftung an das Haar gelockert, wobei die Einwirkzeit mindestens 10 Minuten betragen sollte, so das RKI. Anschließend erfolge ein Auskämmen der feuchten Haare mit einem Nissenkamm. „Durch die Behandlung mit Essigwasser werden allerdings Läuse oder Nissen nicht abgetötet, es wird lediglich das Auskämmen erleichtert“, berichtet das RKI.

Schulbesuch erlaubt?

Bezüglich des Schulbesuchs erläutert die Stiftung Kindergesundheit, dass nach der sachgerechten Anwendung eines wirksamen zugelassenen Läusebehandlungsmittels keine Weiterverbreitung mehr möglich sei und daher ein befallenes Kind am Tag darauf wieder in die Kita oder zur Schule gehen könne, auch wenn die Therapie noch nicht abgeschlossen ist. Ausschlussmaßnahmen in Kitas und Schulen halten die Fachleute selbst unter Berücksichtigung des Infektionsschutzgesetzes IfSG für unnötig. (fp)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Fabian Peters
Quellen:
  • Stiftung Kindergesundheit: Läusealarm in Schulen oder Kitas oft unnötig (veröffentlicht 21.10.2021), kindergesundheit.de
  • Robert Koch-Institut (RKI): Kopflausbefall (Stand 21.10.2021), rki.de

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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