Die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln (GBK) meldete ein Insolvenz-Gefahr an.
(15.06.2010) Die Ereignisse scheinen sich derzeit zu überschlagen. Laut Medienberichten scheint nun die dritte gesetzliche Krankenkasse kurz vor einer Insolvenz zu stehen. Neben den Krankenkassen "City BKK" und "BKK Heilberufe" scheint nun auch die GBK kurz vor der Zahlungsunfähigkeit zu stehen. Eine entsprechende Meldung an das Bundesversicherungsamt wurde von Seiten der GBK bestätigt.
Medienberichten zufolge scheint nun eine dritte Krankenkasse kurz vor der Zahlungsunfähigkeit zu stehen. Die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln (GBK) hat als dritte Kasse anscheinend eine drohende Insolvenz gemeldet. Allerdings widerspricht GBK-Vorstand Helmut Wasserfuhr Meldungen, nachdem die GBK Zahlungsunfähig sei. So sagte Wasserfuhr, "der Liquiditätsplan der GBK belegt, die Krankenkasse sei jederzeit zahlungsfähig".
Laut der Wirtschaftszeitung "Financial Times Deutschland" habe die GBK in der letzten Woche dem Bundesversicherungsamt eine drohende Insolvenz gemeldet. Laut Gesetzgeber müssen Krankenkasse eine drohende Zahlungsunfähigkeit melden, da ansonsten eine Verfahren wegen "Insolvenzverschleppung" droht. Gegenüber der Zeitung habe der BKK Bundesverband eine solche Meldung gegenüber dem Bundesversicherungsamt bestätigt. Damit sind nun drei gesetzliche Krankenkassen, die City BKK, BKK Heilberufe und nun auch die GBK von einer Schließung bedroht. Bei der City BKK gibt es Anzeichen dafür, dass die Kasse schon zum ersten September geschlossen wird.
Auch der GBK-Vorstand Helmut Wasserfuhr bestätigte eine entsprechende Meldung gegenüber dem Bundesversicherungsamt. Allerdings betonte der Vorstand, man sei "jederzeit zahlungsfähig". Derzeit würden Verhandlungen über eine mögliche Fusion mit anderen Betriebskrankenkassen geführt. Entsprechende Ergebnisse gebe es noch nicht, da die Gespräche erst am Anfang stehen würden.
Die GBK ist eine recht kleine Krankenversicherung. Demnach sind gerade einmal 33.000 Menschen bei der Kasse versichert. Falls die Kasse geschlossen wird, müssen andere Krankenkassen die Mitglieder übernehmen. Das müssen die anderen Krankenkassen auch dann tun, wenn die Versicherten sehr teure Behandlungen unternehmen oder fortgeschrittenen Alters sind. Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung, das gilt auch für die Kassen.
Bei einer Schließung müssen die anderen Betriebskrankenkassen die Verbindlichkeiten der geschlossenen Kasse übernehmen. Das könnte bei einer Vielzahl von Schließungen von BKK Krankenkassen eine großes Problem werden, so dass weitere Kassen in große finanzielle Schwierigkeiten geraten und ebenfalls eine Insolvenz melden müssen. Am kommenden Donnerstag soll ein Krisentreffen der Betriebskassen statt finden, dort soll besprochen werden, wie die fianziellen Probleme gelöst werden könnten. Eine Entscheidung werde es allerdings erst im August geben. "Es müssen Entscheidungen fallen, die überlagert sind vom Schatten eines unterfinanzierten Gesundheitsfonds und der bisher ungewissen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung im nächsten Jahr", argumentierte der Geschäftsführer des BKK Bundesverbands, Heinz Kaltenbach. (sb)
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