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Kasse muss Schmerz-Patienten Cannabis finanzieren

Fabian Peters
Verfasst von Fabian Peters
20. Oktober 2015
in News
(Bild: olyas8/fotolia.com)
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Urteil: Schmerzpatient hat Recht auf Therapie mit Cannabis-Tropfen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle entschied in einem Eilverfahren, dass Patienten mit schwersten chronischen Schmerzen im Einzelfall den Anspruch auf eine Behandlung mit Cannabis haben. Die Kosten dieser Therapie muss die Krankenkasse tragen, so das Urteil des Gerichts.

Der 4. Senat des Landessozialgerichts in Celle beschloss am 22. September, dass Krankenkassen den Patienten mit schwersten chronischen Schmerzen ein Therapie mit Cannabis bezahlen müssen. Damit änderte das Gericht den Beschluss des Sozialgerichts Oldenburg vom 26. Juni 2015. Zusätzlich muss die betroffene Krankenkasse drei Viertel der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Patienten zurückerstatten.

Krankenkassen müssen bei Schmerzpatienten die Kosten der Cannabis-Therapie übernehmen. (Bild: olyas8/fotolia.com)
Krankenkassen müssen bei Schmerzpatienten die Kosten der Cannabis-Therapie übernehmen. (Bild: olyas8/fotolia.com)

Therapien wirkungslos: Patient leidet 33 Jahre an schweren Schmerzen
Der Kläger leidet an der rheumatischen Erkrankung „Morbus Bechterew“. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen sah es als erwiesen an, dass die Krankheit von extremen Schmerzen begleitet wird. Diese sind so stark, dass sie durchaus mit denen einer lebensbedrohlich oder tödlich verlaufenden Krankheit gleichzusetzen sind. Der Patient litt seit dem Jahr 1982 an schweren chronischen Schmerzen. Normale Behandlungen und Therapien halfen dem 54 Jährigen Mann nicht. Durch die sogenannte „Schulmedizin“ gelang es in all den Jahren nicht, dem Patienten zu helfen und ihn von seinen Schmerzen zu befreien. Nun entschied das Gericht im Eilverfahrens, dass die betroffene Krankenkasse eine Behandlung mit Cannabis-Extrakt-Tropfen zur Schmerzlinderung bezahlen muss. Die Kosten müssen vorläufig übernommen werden, bis das Hauptsachverfahren abgeschlossen ist. Sollte die Krankenkasse dieses gewinnen, könnte eine Rückforderung des gezahlten Geldes verlangt werden.

Was ist Morbus Bechterew?
Morbus Bechterew ist laut Angaben der Deutschen Vereinigung Morbus Bechterew e.V. eine entzündliche Erkrankung und betrifft vor allem die Wirbelsäule. Bei Ärzten ist das Problem auch unter dem Namen „ankylosierende Spondylitis“ bekannt. Bei Morbus Bechterew handelt es sich um eine chronische rheumatische Erkrankung. Diese kann durch entzündliche Prozesse zu einer knöchernen Versteifung der Wirbelsäule führen. Es ist auch möglich, dass die Krankheit die übrigen Gelenke oder andere Organe des Körpers befällt. Die Erkrankung gilt als unheilbar, kann allerdings durch eine richtige Behandlung entscheidend beeinflusst werden.

Sozialgesetzbuch: Lebensbedrohlich Erkrankte haben besondere Rechte
Der Erkrankte hatte bei der Bundesopiumstelle eine Ausnahmeerlaubnis beantragt. Mit dieser gedachte er dann, die Cannabis-Tropfen zu erwerben. Aber da Cannabis keine anerkannte Behandlungsmethode zur Therapie von Morbus Bechterew ist, wollte die zuständige Krankenkasse die Kosten keinesfalls übernehmen. Seit dem Jahr 2012 ist aber in der gültigen Fassung des Sozialgesetzbuches festgehalten, dass lebensbedrohlich Erkrankte auch Behandlungen verlangen können, wenn diese nicht für die Krankheit des Betroffenen zugelassen worden sind. Es ist dabei allerdings wichtig, dass solche Medikamente bei den Patienten Schmerzen lindern oder die Heilung vorantreiben. (as)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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