Die gesetzlichen Krankenkassen City BKK und GBK sind von einer Insolvenz bedroht. Eine Schließung der Kassen ist nicht ausgeschlossen. Heute berät der eilig zusammen berufene Verband der Betriebskrankenkassen über die Zukunft der in Not geratenen Krankenkassen.
Zwei Betriebskrankenkassen stehen anscheinend kurz vor der Insolvenz. Heute kommen in Berlin rund 120 Vorstände der Betriebskassen zusammen, um über die Zukunft der beiden angeschlagenen gesetzlichen Krankenkassen zu beraten. Der BKK City sowie der GBK droht eine Schließung, falls keine Rettung in Sicht ist. Das Bundesversicherungsamt erwägt die Schließung der Kassen bis Jahreswechsel.
Müssen die City BKK und die GBK schließen?
Erst im Juni 2010 schloss sich die Gemeinsame Betriebskrankenkasse (GBK) mit den beiden finanziell angeschlagenen Kassen City BKK und BKK für Heilberufe zusammen. Alle drei Krankenkassen hatten dem Bundesversicherungsamt (BVA) Anfang des Jahres Liquiditätsprobleme gemeldet. Anscheinend haben die Fusionen der Kassen nicht verhindert, dass die GBK nach Schätzungen von Branchenkennern mindestens Schulden im Millionen-Bereich angehäuft hat. Ähnlich schlecht geht es auch der City BKK, hier wird vermutet, dass die Kasse einen Schuldenberg von insgesamt 50 Millionen Euro zu verzeichnen hat. Im Oktober 2010 hatte sich der Vorsitzende des Bundesversicherungsamtes noch zuversichtlich gezeigt. BVA-Chef Maximilian Gaßner gab damals an, dass die beiden Betriebskassen ihren Haushalt stabilisiert hätten. Zudem hatte die City BKK einen Sanierungsplan vorgelegt und die GBK plante einen Zusammenschluss mit einer anderen Krankenkasse, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Anscheinend haben diese Bemühungen nicht gefruchtet.
Krankenkassen-Chefs beraten sich
Die insgesamt 120 Kassenvorstände der Betriebskrankenkassen müssen nun darüber befinden, ob eine Rettung der beiden angeschlagenen Kassen überhaupt noch Sinn macht. Eine Schließung oder eine drohende Pleite wird nicht ausgeschlossen. Das berichtete die Zeitung „Die Welt“ am Freitag. Wird heute keine Rettung der Kassen vereinbart, so könnte das Bundesversicherungsamt einer Insolvenz zuvorkommen und beide Kassen schon vor Jahresende schließen. Das wäre allerdings das erste Mal, dass zwei Krankenkassen, die für alle Kassenpatienten geöffnet ist, durch die Aufsichtsbehörde zwangsweise geschlossen wird.
Trotz Schuldenberg: Die Gemeinsame Betriebskrankenkasse zeigt sich zuversichtlich
Die Gemeinsame Betriebskrankenkasse zeigte trotz der schwierigen Lage zuversichtlich. So sagte der GBK-Vorsitzende Helmut Wasserfuhr der Zeitung: „Ich gehe davon aus, dass es nicht zu einer Schließung kommen wird.“ Möglich sei eine Fusion mit der Allgemeinen Ortskrankenkasse AOK Rheinland/Hamburg. Das wiederum bestätigte auch ein Sprecher der AOK: Die Gespräche seien bislang „Ergebnis offen“, weitere Details wurden allerdings nicht benannt. Der GBK Chef fügte an, die Kasse habe einen Schuldenberg angehäuft, weil insgesamt zwei Krankenversicherte durch eine Blutkrankheit hohe Therapiekosten verursacht hätten. Nach Angaben Wasserfuhr hätte die GBK einen Schuldenbetrag im „einstelligen Millionenbereich“ zu verbuchen.
City BKK hält sich bislang bedeckt
Bei der City BKK will man zunächst die angespannte Lage nicht kommentieren. Allerdings hat der Verwaltungsrat der Krankenkasse den Vorstand Herbert Schulz mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben entbunden. Für die Übergangszeit wurde ein Interimsvorstand eingesetzt.
Auf was müssen Versicherte achten, falls eine Krankenkasse Pleite geht
Muss eine Krankenkasse tatsächlich eine Insolvenz anmelden, ändert sich zunächst für die Kassenpatienten nichts. Wird die Krankenkasse geschlossen, ist auch dann nicht der gesetzliche Versicherungsschutz gefährdet. Wurden medizinische Behandlungen bereits begonnen, werden die Kosten von der Krankenversicherung auch übernommen. Kliniken und Ärzte müssen demnach nicht um ihre Honorare bangen. Neue Gesundheitsleistungen können allerdings im Falle einer Schließung nicht mehr in Anspruch genommen werden. Ist die Krankenkasse Zahlungsunfähig, müssen die großen Kassenverbände für die Kosten einspringen. Ist eine Betriebskrankenkasse von einer Schließung bedroht, so springt der BKK-Bundesverband ein. Wäre eine AOK Kasse betroffen, ist der AOK Bundesverband verantwortlich.
Wird der Versicherte schriftlich über die Schließung informiert, müssen die betroffenen Versicherten innerhalb von zwei Wochen in eine neue Krankenkasse wechseln. Zur Aufnahme ist die neu gewählte Kasse verpflichtet, unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand des Versicherten. Lässt der Betroffene die Frist verstreichen, meldet der Arbeitgeber eine neue Krankenversicherung an. Hierbei achtet der Arbeitgeber darauf, dass möglichst die Kasse gewählt wird, in der der Arbeitnehmer schon einmal krankenversichert war. Kann eine solche Krankenkasse nicht gefunden werden, wählt der Arbeitgeber selbst eine aus. Es wird aber dringend dazu geraten, sich selbst eine Kasse zu suchen. Ist man freiwillig gesetzlich versichert, so beträgt die Wechselfrist insgesamt drei Monate. Allerdings müssen die Versicherungsfreien Monate rückwirkend gezahlt werden.
Unmut über die schlechte Lage
Unlängst mahnte der Vorsitzende der Bertelsmann BKK, Wolfgang Diembeck, dass angeschlagene Krankenkassen ihre finanzielle Lage nicht eskalieren lassen sollten. Stattdessen rät Diembeck den betroffenen Kassen möglichst schnell einen Zusatzbeitrag einzuführen. Nur so könne verhindert werden, dass ein Dominoeffekt verhindert wird. Denn wenn eine Krankenkasse in die Insolvenz gerät, müssen die anderen Krankenkassen für die Kosten haften. Hieraus könnte sich eine finanzielle Schieflage für alle Kassen entwickeln. Möglicherweise müsste dann der Steuerzahler einspringen, wenn die Lage zu ernst wird. Viele Kassen scheuen jedoch einen Zusatzbeitrag, weil die Erfahrungen gelehrt haben, dass viele im Anschluss die Kasse wechseln.
Erste Ergebnisse der Gespräche der Vorstände werden zum Nachmittag erwartet. Ein abschließendes Ergebnis der Beratungen dürfte allerdings noch länger auf sich warten lassen. (sb, 19.11.2010)
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Bild: Kreuznacher Zeitung / pixelio.de
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