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Margarine-Streit: Unilever-Lebensmittelkonzern siegt vor Gericht gegen Foodwatch

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
3. September 2015
in News
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Der Konzern Unilever darf weiterhin behaupten, dass ein Wissenschaftler sagt, dass aus wissenschaftlicher Sicht es keinen Hinweis bei der Margarine „Becel pro.activ“ auf Nebenwirkungen gäbe. Damit unterliegt die Verbraucherorganisation „Foodwatch“ vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg in zweiter Instanz. (Az: 7 U 7/13).

Nebenwirkungen werden verschleiert?
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hat im Streit um die cholesterinsenkende Margarine „Becel pro.activ“ des Herstellers „Unilever“ eine Klage der Verbraucherschutzorganisation „Foodwatch“ abgewiesen. Dem Lebensmittelproduzenten wurde von den Verbraucherschützern vorgeworfen, Hinweise auf Nebenwirkungen der Margarine zu verschleiern. Schon vor Jahren warnte „Foodwatch“ vor der Cholesterinsenker-Margarine und plädierte für einen Verkaufsstopp. In der aktuellen Klage ging es um Aussagen von Unilever, der zufolge es „aus wissenschaftlicher Sicht … keinen Hinweis“ auf Nebenwirkungen bei „Becel pro.activ“ gebe.

Gefährliche Ablagerungen in den Gefäßen
Die Zitate eines Wissenschaftlers seien durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, so das Gericht. „Foodwatch“ zufolge gibt es aber sehr wohl wissenschaftliche Studien, die auf gesundheitliche Risiken hindeuten. So kamen Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass Gefäßablagerungen durch Becel pro activ drohen. Dadurch werde das Risiko für Herzkrankheiten erhöht. Und selbst der damalige Unilever-Becel-pro.activ-Produktmanager Arne Kirchem hatte in einem Beitrag der Sendung „Spiegel-TV“ im April 2012 gesagt: „Die Pflanzensterine, die im Körper verbleiben, werden ähnlich wie das Cholesterin, wahrscheinlich auch in Gefäßwänden abgelagert werden.“ In der Margarine sind pflanzliche Sterine (Phytosterine), die den Cholesterinspiegel senken sollen, enthalten.

Zulassung als Lebensmittel entziehen
Die Verbraucherschützer waren bereits in erster Instanz mit der Klage gescheitert. 2012 hatte das Hamburger Landgericht eine Aussage über das Lebensmittel in einer Unilever-Pressemitteilung als Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbehauptung bewertet. Laut „t-online.de“ will sich „Foodwatch“ aber noch nicht geschlagen geben und stellte bei der EU-Kommission den Antrag, der Margarine die Zulassung als Lebensmittel zu entziehen. In einer Mitteilung an den EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit schreibt die Organisation: „Seit der Zulassung im Jahr 2000 sind mehrere Studien veröffentlicht worden, in denen die Sicherheit dieser Produkte infrage gestellt wird.“

Werbeanzeige als unzulässig eingestuft
Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer von „Foodwatch“; erklärte: „Auch wenn das Presserecht es nicht verhindern kann, dass Unilever Hinweise auf Nebenwirkungen leugnet, sind die entsprechenden Studien in der Welt.“ Wenn Zweifel an der Sicherheit der Produkte bestünden, dürfe die EU-Kommission nicht an der Zulassung festhalten. „Unilever“ reagierte auf das Urteil auch mit Häme. In einer Pressemitteilung schrieben sie von der „sogenannten“ Verbraucherorganisation und einem „Sieg für die Konsumenten“. Laut „Unilever“ sind Becel pro.activ Produkte ein gutes Konzept, um einen überhöhten Cholesterinspiegel zu senken. Somit würden sie einen Beitrag leisten, einen Risikofaktor für Herz-Kreislauferkrankungen zu reduzieren. Nicht nur „Foodwatch“ äußerte Kritik an „Becel Pro.activ“, auch dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist das Produkt ein Dorn im Auge. Im April hatte das Landgericht Hamburg auf eine Klage des vzbv hin eine Werbeanzeige von „Unilever“ für die Margarine als unzulässig eingestuft. Das Unternehmen kündigte umgehend Berufung an. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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