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Online-Petition soll EU-Gesetzgebung zu Tierarzneimitteln stoppen

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
17. Februar 2016
in News
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Die Europäische Kommission hat eine Verordnung zur Novellierung des Arzneimittelrechts für Tiere eingereicht. Dieses Gesetz würde u.a. den künftigen Einsatz von komplementärmedizinischen Arzneimitteln in der Tiermedizin enorm erschweren. Die deutschen Tierheilpraktikerverbände haben deshalb eine Online-Petition erarbeitet, um das Gesetz zu verhindern. Machen Sie mit!

Das Ziel der EU ist, den Antibiotika-Einsatz bei Nutztieren einzudämmen, die Verfügbarkeit von Arzneimitteln für Tiere zu erhöhen und einen Beitrag zur Lebensmittelsicherheit zu leisten. Problematisch ist dabei ihr Plan, dass Tiere künftig nur noch als Tierarzneimittel zugelassene oder registrierte Arzneien erhalten dürfen. Diese müssten jeweils für jede Tierart zugelassen oder registriert werden. Das würde die Hersteller von komplementärmedizinischen Tierarzneimitteln in größte Bedrängnis bringen, weil Sie die dazu erforderlichen Kosten nicht stemmen könnten.

Der Entwurf sieht auch vor, dass jeder Mitgliedstaat künftig alle Medikamente, die zur Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren eingesetzt werden, für verschreibungspflichtig erklären kann. Tierheilpraktiker könnten damit keine Nutztiere mehr behandeln.

Die deutschen Tierheilpraktikerverbände haben eine Online-Petition erarbeitet, in der sie die Bundesregierung auffordern, dem Entwurf in seiner jetzigen Fassung nicht zuzustimmen. Diese Petition finden Sie hier. Es werden 50.000 Unterschriften benötigt. Machen Sie bis zum 24.02. mit und informieren Sie Ihre Kollegen. (pm)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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