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Pille danach: Notfalls vom Bereitschaftsdienst

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
8. Juli 2014
in News
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Im Notfall „Pille danach“ vom Bereitschaftsdienst verschreiben lassen

08.07.2014

Wenn es beim Verhüten zu einer „Panne“ kommt, muss es schnell gehen, wenn eine Frau eine ungewollte Schwangerschaft verhindern will. Die Notfallverhütung wirkt nämlich nur eine kurze Zeitspanne nach dem Geschlechtsakt.

Nach Verhütungspanne muss es schnell gehen
Schnelligkeit ist angesagt, wenn eine Frau nach einer Verhütungspanne eine ungewollte Schwangerschaft verhindern will. Die Notfallverhütung wirkt nämlich nur eine kurze Zeitspanne nach dem Sex. Betroffene sollten umgehend einen Arzt aufsuchen, da es die sogenannte Pille danach in Deutschland nur auf Rezept gibt. Wie der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) laut einer dpa-Meldung erläuterte, können sich Frauen außerhalb der normalen Praxisöffnungszeiten bei der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117 nach dem nächsten kassenärztlichen Bereitschaftsdienst erkundigen, der ihnen das Medikament verschreibt.

Ärzte verweigern womöglich die Notfallverhütung
Den dort tätigen Ärzten sei es nicht erlaubt, die Verordnung zu verweigern, da sie überkonfessionell und im staatlichen Auftrag zur Gesundheitsversorgung arbeiten. Wie der BVF mitteilte, sieht es jedoch anders aus bei Medizinern, die etwa in der Ambulanz eines konfessionellen Krankenhauses im Einsatz und nicht dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst angeschlossen sind. Unter Umständen sind sie an ihre Arbeitsverträge gebunden, was dazu führen könne, das sich ein Arzt womöglich weigert, die Notfallverhütung zu verschreiben.

Experten fordern Verschreibungspflicht aufzuheben
Experten fordern schon seit längerem die Verschreibungspflicht des empfängnisverhütenden Präparats aufzuheben. So hatte etwa das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Anfang des Jahres laut dpa mitgeteilt, dass es keine medizinischen Argumente gebe, „die zwingend gegen eine Entlassung aus der Rezeptpflicht sprächen.“ Auch die Hauptversammlung des Deutschen Apothekertages hatte sich bereits zuvor für eine Aufhebung der Verschreibungspflicht ausgesprochen. Und für die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) ist die Rezeptpflicht für die Pille danach „überfällig“. Bei der „Pille danach“ handelt es sich nach Meinung der Linken „auf keinen Fall um eine Abtreibungspille“, da die Pille bei einer bereits bestehenden Schwangerschaft nicht mehr wirkt. (ad)

Bild: Harald Wanetschka, Pixelio

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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