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PKV: 150.000 Versicherte in der Schuldenfalle

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
3. Februar 2011
in News
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PKV: Immer mehr Menschen können sich ihre private Krankenversicherung nicht mehr leisten. Die Branche beziffert die Ausfallzahlungen mit jährlich 300 Millionen Euro.

03.02.2011

Rund 8,8 Millionen Menschen sind derzeit bei einer Privaten Krankenversicherung (PKV) krankenversichert. Nach Angaben der Verbände sind darunter rund 150.000 Versicherte, die sich die PKV Beiträge nicht mehr leisten können. Die jährliche Summe aller säumigen Beitragszahler wird auf 300 Millionen Euro geschätzt.

Besonders betroffen: Erfolglose Selbständige
Allen voran in dieser Gruppe sind ehemalige Selbständige, die aufgrund eines gescheiterten Geschäftsmodells in die Arbeitslosigkeit gerieten. Die Jobcenter zahlten den Betroffenen nur den Mindestsatz der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die Differenz mussten die Arbeitslosen vom Regelsatz selbst begleichen. Ein neuerliches Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel verpflichtete nun die Jobcenter dazu, die vollen Kosten eines angemessenen Basistarifs zu übernehmen. Das Urteil wird allerdings zahlreich kritisiert, weil hiermit nicht nur eine Entlastung der Betroffenen geschaffen wurde, sondern auch für die PKV. Denn diese weigerte sich bislang analog zur GKV, einen geminderten Sozialtarif bei vorliegender Erwerbslosigkeit einzuführen.

Wechsel in die GKV nicht möglich
Problematisch ist das Urteil auch deshalb, weil es den Betroffenen nicht möglich ist, in die Gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Auch den privaten Versicherungsanstalten ist es nicht möglich, einen säumigen Zahler von der Krankenversicherung auszuschließen. Seit 1. Januar 2009 besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht, nachdem jeder Einwohner in Deutschland über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen muss. Private Krankenversicherungen dürfen einen Nicht-Versicherten aufgrund einer Risikoabwägung nicht ablehnen, sondern müssen zu mindestens einen Basistarif anbieten.

Leistungen der Krankenversicherung werden bei Schulden gemindert
Können PKV Versicherte ihre Beiträge über einen längeren Zeitraum nicht vollständig oder überhaupt nicht zahlen, so reagieren die meisten Anbieter mit der Einschränkung des Leistungsrahmens (ELP). Führt diese Einschränkung innerhalb eines Jahres nicht dazu, dass sich die Zahlungsmoral bei dem Schuldner verbessert, wird der Betroffene auf die Leistungen eines Basistarifs zurückgestuft. Die Gesundheitsleistungen sind dann ähnlich wie bei den Gesetzlichen Krankenkassen. Versicherungsunternehmen denken derzeit darüber nach, die Leistungen bei monatelangem Nichtzahlen darüber hinaus weiter einzuschränken. Im Extremfall sollen dann nur noch Notfallleistungen bezahlt werden. Ob diese Variante gesetzeskonform ist, darf allerdings bezweifelt werden.

Basistarif bietet keinen Ausweg
Werden Versicherte in den Basistarif abgeschoben, heißt das noch lange nicht, dass damit die Schulden des Beitragszahlers gemindert werden. Denn zumeist bedeutet diese Herabstufung nur eine Verbesserung für den PKV- Anbieter. Denn das Versicherungsunternehmen muss dann zwar weniger für die Leistungen des Versicherungsnehmers aufbringen, die Beiträge sind zumeist ähnlich wie bei „normalen“ Tarifen. Die finanziellen Belastungen reduzieren sich für den Betroffenen in der Regel nicht.

PKV Lockangebote sind mitschuldig
An dieser Situation dürfte die PKV nicht ganz unschuldig sein. Gerade junge Menschen werden am Anfang mit zum Teil aberwitzigen Lockangeboten geködert. Nach und nach verteuern sich die Beiträge und/oder die Lebenssituation des Versicherten ändert sich. Am Schluss gerät der Versicherte in die Schuldenfalle, weil er die hohen Beiträge nicht mehr entrichten kann. Die glücklichen Gewinner dieses Spiels sind oftmals skrupellose Versicherungsmakler, die horrende Provisionen in drei und vierstelliger Höhe einstreichen, wenn sie einen Vertrag zum Abschluss bringen. Wer dennoch in die PKV wechseln will, sollte sich zuvor genau und unabhängig informieren. Entsprechende Beratungen nehmen auch die Verbraucherzentralen vor. (sb)

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Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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