Der maximale Beitragssatz vom PKV Basistarif wird erhöht: Die Private Krankenversicherung legt einen neuen Höchstbeitrag für den PKV Basistarif fest. Daraus entsteht ein neuer Arbeitgeberanteil für Angestellte Privatversicherte.
20.01.2011
Im Zuge der Gesundheitsreform haben sich die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen erhöht. Zudem hat die Bundesregierung beschlossen, die Zugangsvoraussetzungen für einen Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die Private Krankenversicherung erheblich zu erleichtern. Das wiederum hat Auswirkungen auf alle privaten Krankenversicherungen, die nun ihre Tarife entsprechend anpassen müssen.
Arbeitgeberanteil wird eingefroren
Im Zeichen der Gesundheitsreform wurde eine Anpassung des Höchstbeitrages des Basistarifs sowie eine Angleichung des Arbeitgeberanteils vorgenommen. Der Arbeitgeberanteil wurde auf 7,3 Prozent festgeschrieben und wird bei zukünftigen Erhöhungen der Kassenbeiträge nicht weiter ansteigen. Das eigentliche Ziel der Gesundheitsreform ist nämlich die finanzielle Entlastung der Arbeitgeber. So wurde durch das Einfrieren des Arbeitgeberanteils eine Abkopplung der Lohnnebenkosten mit den Gesundheitskosten erzielt. Das Verlassen des Solidarprinzips der paritätischen Finanzierung wurde durch die schwarz-gelbe Koalition bewusst umgesetzt. Gesundheitsökonomen sagen voraus, dass durch den gesellschaftlichen Wandel die Menschen immer älter werden. Zudem erbringen neue technische Errungenschaften im Bereich der Medizin immer bessere Heilungschancen, allerdings werden die Krankenkassen gleichzeitig immer höhere Ausgaben beklagen. Letztendlich werden die Mehrausgaben dann an die Versicherten weitergegeben, die ihrerseits höhere Beiträge entrichten müssen. Die Arbeitgeber bleiben von den Erhöhungen der Kassenbeiträge verschont, da ihr Anteil nie mehr als 7,3 Prozent beträgt. Diese Neuregelung betrifft Privat- und gesetzlich Krankenversicherte im gleichen Maße.
Maximaler Beitragsatz des Basistarifs wird angepasst
Die Beitageserhöhungen der Gesetzlichen Kassen betreffen dem zu Folge auch die Privaten Anbieter. Ein Beispiel ist die Änderung des Beitragssatzes des Basistarifs. Da sich der Tarif an den GKV Beitragserhöhungen sowie an den neuen Beitragsbemessungsgrenzen orientiert, steigt der maximale Betrag eines Basistarifs auf 575,40 Euro je Monat. Das bedeutet, dass ein Privat Krankenversicherter nicht mehr als diesen Betrag zahlen muss. Der Basistarif ist ein in der PKV Branche einheitlicher Tarif und orientiert sich an den Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen. Egal ob jemand krank oder alt ist, die Aufnahme in einen Basistarif darf von den Versicherern nicht abgelehnt werden. Der Basistarif wurde eingeführt, um die Versicherungspflicht auch für finanziell notleidende privat Versicherte zu ermöglichen.
Anspruch auf Arbeitnehmeranteil bei angestellten Privatversicherten
Angestellte PKV Versicherte haben einen Anspruch auf einen Arbeitgeberanteil. Die jeweilige Höhe des Arbeitgeberzuschusses richtet sich dabei an der regulären Beitragsbemessungsgrenze. Die derzeitige Beitragsbemessungsgrenze liegt bei jährlich 44.550 Euro bzw. 3712,50 pro Monat. Jedes weitere Einkommen darüber fließt nicht mehr in Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge ein. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Versicherungsprämie. Allerdings wird nur die Summe des maximalen Beitrages für die gesetzliche Krankenversicherung bemessen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeberanteil nie mehr 296 Euro je Monat beträgt. Bis zu einer monatlichen Prämie von 592 Euro erhalten PKV Versicherte tatsächlich einen 50 Prozentigen Arbeitgeberanteil. Alle Beträge darüber muss der Versicherte allein tragen.
Nachtrag: Der Höchstsatz des PKV Basistarifs ist nicht angestiegen, sondern leicht gesunken. Im Jahre 2010 betrug der Höchstsatz 581,25 Euro je Person. Im Jahre 2011 liegt der Höchstsatz bei 575,40 Euro je Versicherten. (sb)
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Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
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