Der Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler plant die Einführung einer privaten Pflegezusatzversicherung für alle gesetzlich Krankenversicherte. Der Verband der Ersatzkassen lehnt die Pläne zur Pflegereform ab. Erneut müsste der Kostenanstieg im Gesundheitssystems von den Versicherten allein getragen werden.
21.01.2011
Der Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) plant im Zuge der Pflegereform eine private Pflegezusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte einzuführen. Der Verband der deutschen Ersatzkassen lehnt den Reformvorschlag des Gesundheitsministers ab. Um die Pflegeversicherung in Zukunft zu sichern, sollten stattdessen die Beiträge in einigen Jahren „moderat“ angehoben werden. Der Minister setzt sich erneut dem Verdacht aus, die gesetzliche Gesundheitsversorgung Schritt für Schritt privatisieren zu wollen.
Mehrkosten für Pflege durch demografischen Wandel
Die Bevölkerung wird zukünftig durch den demografischen Wandel unserer Gesellschaft immer älter. Altersbedingte Erkrankungen wie Alzheimer und Demenz werden deutlich zunehmen. Damit entsteht unfreiwillig die Frage nach einer zukünftig gesicherten Finanzierung der Pflegeversicherung. Der Gesundheitsministers Philipp Rösler (FDP) plant daher eine kapitalorientierte Pflegezusatzversicherung einzuführen. Nach Angaben des Ministers sollen mit der Privatisierung der Pflegezusatzversicherung die steigenden Ausgaben im Bereich der Pflege kompensiert werden. Die momentan durch Umlagen finanzierte Pflegeversicherung könne die zukünftigen Kostensteigerungen nicht mehr standhalten, so Rösler. Stattdessen sollen Versicherte Zusatzversicherungen abschließen und somit für die Absicherung der Pflege im Alters selbst sorgen. Der demografische Wandel provoziere immer weiter ansteigende Kosten, weil immer mehr Menschen einen Pflegeanspruch geltend machen müssen.
Kapitalstock der Pflegeversicherung muss paritätisch sein
Angesichts der Vorschläge des Bundesgesundheitsministers zeigte sich der Verband der Ersatzkassen (vdek) äußerst kritisch. Die Bundesregierung begehe den selben Fehler, wie schon zu Planungszeiten der Gesundheitsreform. Abermals versuche die Koalition den Kostenanstieg im Gesundheitssystem auf die Versicherten abzuwälzen. Man dürfe nicht den selben Fehler begehen, und die Kostensteigerungen nur auf die Versicherten aufzwingen, so der Verbandschef der Ersatzkassen Christian Zahn am Donnerstag in Berlin. Stattdessen fordert der Verband den Aufbau eines ergänzenden Kapitalstocks der nach dem paritätischen Prinzip zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert wird. „Wir wollen nicht, dass die Versicherten finanziell die Hauptlast der Reform tragen müssen. Und wir wollen auch nicht, dass die Pflege individualisiert wird.“ mahnte Zahn. Um zukünftig auf die steigenden Ausgaben reagieren zu können, sollten zudem minimale Erhöhungen der Pflegeversicherungsbeiträge für alle Krankenversicherte stattfinden. Der Verband der Ersatzkassen dient als Dachverband der Krankenkassen Barmer GEK, DAK und weiteren kleineren Kassen.
Ergänzender Kapitalstock zur Nachhaltigkeit
Den Aufbau eines ergänzenden Kapitalstocks bezeichnete Zahn als eine „Nachhaltigkeitsreserve“ im Rahmen der Pflegeversicherung. Diese Reserve sollte „verpflichtend, kollektiv, einkommensabhängig und paritätisch finanziert werden.“ Arbeitgeber sollen damit ihrer sozialen Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmern nachkommen. Sind diese Prämien einkommensabhängig, wie von Rösler geplant, werden die Versicherten – wie schon zu Zeiten der Gesundheitsreform – „einseitig belastet“. Zudem besteht die Gefahr, dass ältere Versicherte bei privaten Zusatzversicherungen nicht genügend Zeit aufbringen können, um eine gesicherte Finanzierung zu gewährleisten. Zu beachten sei, dass damit auch der Verwaltungsaufwand größer wird, der wiederum weitere Kosten verursacht.
Finanzreserven der Pflegeversicherung reichen noch bis 2014
Nach Angaben des Bundesverbandes der AOK-Krankenkassen, Herbert Reichel, reichen die Finanzreserven der Pflegeversicherung noch bis zum Frühjahr 2014. Ab diesem Zeitpunkt plädiert der AOK Verband, die Beiträge leicht ansteigen zu lassen. Auch hier spricht man sich dafür aus, eine Kapitaldeckung im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung umzusetzen. Nur so könne das Solidarprinzip gewährleistet sein.
Pflegereform 2012 zu Gunsten der Privaten Versicherungen
Erneut muss sich Minister Rösler den Vorwurf gefallen lassen, im Sinne der Privaten Krankenversicherung zu agieren. Denn der Vorschlag Röslers beinhaltet, eine Stärkung der Privaten Krankenversicherung (PKV). Die zusätzlichen Versicherungspolicen sollen bei der PKV abgeschlossen werden. Hinzukommend sollen die Arbeitgeber verschont bleiben und den Kostenanstieg der Pflegereform selbst tragen. Für das kommende Jahr 2012 plant der Gesundheitsminister eine umfangreiche Reform auf den Weg zubringen. Da die Ausgabenseite der Pflegeversicherung die Einnahmeseite übersteigen wird, könne nach dem bisherigen umlagefinanzierten System keine ausreichende Pflegeversicherung mehr garantiert werden. Versicherte, die jetzt einzahlen, sparen nicht mehr für sich selbst an, sondern zahlen für diejenigen ein, die bereits heute einen Anspruch auf Pflegeleistungen haben. So plädiert Rösler für ein „grundsätzliches Umdenken“ der Bevölkerung. Die junge Generation müsse schon heute damit beginnen, an morgen zu denken und sich entsprechend absichern. Das bedeutet, jeder solle nur für sich selbst einzahlen, um später „individualisierte Pflegeleistungen“ zu erhalten. Das bedeutet auch, wer höhere Versicherungspolicen abschließt, ist im Alter besser versorgt.
Was allerdings mit denjenigen ist, die arbeitslos werden oder deren niedriges Einkommen für eine private Zusatzversicherungen nicht ausreichen, sagte Rösler nicht. Stattdessen soll den Privaten Krankenversicherungen eine neue Möglichkeit eröffnet werden, weitere Policen anbieten zu können. Der schleichende Prozess der Privatisierung der gesetzlichen Gesundheitsversorgungen wird mit den Reformvorschlägen des Bundesgesundheitsministeriums weiter forciert.
Paritätische Pflegeversicherung versus privater Pflegezusatzversicherung
Die Pflegeversicherung ist eine gesetzliche Sozialversicherung, die in Kraft tritt, wenn ein Versicherter im Falle einer Bedürftigkeit Pflegeleistungen in Anspruch nehmen muss. Der derzeitige Beitragssatz orientiert sich an dem Einkommen des Versicherten liegt bei 1,95 Prozent. Der Beitrag wird zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert (je 0,975 Prozent). Eine private Pflegezusatzversicherung orientiert sich nicht an dem Einkommen, sondern nach den gewünschten Absicherungen. Die Versicherungsbeiträge müssen von jedem Versicherten ohne Anteil des Arbeitgebers getragen werden. (sb)
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