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Rückruf ausgeweitet: Salami kann Kunststoffstücke enthalten

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
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27. Oktober 2019
in News
Leseminuten 2 min
Eine Salami der Chiemgauer Naturfleisch GmbH
Die Chiemgauer Naturfleisch GmbH ruft die abgebildete Salami sowie ein weiteres Produkt zurück, da sich darin Kunststoffstücke befinden könnten. (Bild: lebensmittelwarnung.de)

Gefahr durch kleine Kunststoffstücke: Rückruf für Salami gestartet

Das Schlachthaus Chiemgauer Naturfleisch aus Trostberg (Bayern) hat seinen Rückruf für Wurstwaren ausgeweitet. Bereits vor einigen Tagen hatte das Unternehmen zwei Chargen „Chiemgauer Naturfleisch-Rindersalami geschnitten“ zurückgerufen, weil darin Kunststoffstücke enthalten sein können. Nun ist auch das Produkt Edelsalami in der 150-Gramm-Stange betroffen.

Die Chiemgauer Naturfleisch GmbH aus dem oberbayerischen Trostberg ruft zwei Chargen von jeweils zwei Salami-Erzeugnissen vom Markt zurück. „Grund dieser Maßnahme ist, dass in einer Packung bzw. zwei Stangen dieser Produktion wenige kleine Kunststoffstücke ermittelt wurden“, erklärt das Unternehmen in einer Mitteilung, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht hat.

Eine Salami der Chiemgauer Naturfleisch GmbH
Die Chiemgauer Naturfleisch GmbH ruft die abgebildete Salami sowie ein weiteres Produkt zurück, da sich darin Kunststoffstücke befinden könnten. (Bild: lebensmittelwarnung.de)

Kaufpreis wird erstattet

Der Rückruf betrifft die folgenden Artikel und Chargen:

Rindersalami, geschnitten, 65 g, Charge BEGZH mit Mindesthaltbarkeit von 10. – 13.11.2019
Rindersalami, geschnitten, 65 g, Charge BEHHD mit Mindesthaltbarkeit von 13. – 15.11.2019

Edelsalami, Stange ca. 150 g, Charge BEDWK mit Mindesthaltbarkeit von 24. – 25.10.2019
Edelsalami, Stange ca. 150 g, Charge BEEPT mit Mindesthaltbarkeit von 25.10. – 05.11.2019

„Kunden, die Ware dieser Chargen gekauft haben und noch zu Hause haben, können diese zurück in den Laden bringen und erhalten selbstverständlich den Kaufpreis zurückerstattet“, schreibt das Unternehmen. Den Angaben zufolge betrifft der Rückruf neben Bayern auch die Bundesländer Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

Ware nicht verzehren

Immer wieder werden Lebensmittel wegen möglicher Fremdkörper zurückgerufen. Vom Verzehr solcher Produkte ist grundsätzlich abzuraten. Denn je nach Größe, Beschaffenheit und Material des Fremdkörpers können beim Kauen Verletzungen im Mund- und Rachenraum auftreten. Darüber hinaus können die Speiseröhre beziehungsweise die Verdauungsorgane blockiert werden. Zudem können kleinere Teile, die im Körper verbleiben, Entzündungen auslösen. Auch innere Verletzungen sind nicht auszuschließen. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Alfred Domke
Quellen:
  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Lebensmittel Warnungsdetails, (Abruf: 27.10.2019), lebensmittelwarnung.de
  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Pressemitteilung der Chiemgauer Naturfleisch GmbH, (Abruf: 27.10.2019), lebensmittelwarnung.de

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


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