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Rückrufaktion gestartet: Risiko durch Glassplitter in Champignons

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
23. Oktober 2017
in News
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Bei Aldi im Verkauf: Hersteller ruft Champignons wegen Glassplittern zurück

Die Clama GmbH & Co. KG aus Mülheim an der Ruhr hat einen Rückruf für das Produkt „Champignons 1. Wahl, in Scheiben“, Marke King’s Crown, gestartet. In den Gläsern, die durch die Discounterkette Aldi Nord vertrieben werden, könnten sich Glassplitter befinden.

Rückruf für Champignons wegen Glassplittern

Die Clama GmbH & Co. KG aus Mülheim an der Ruhr ruft das Produkt „Champignons 1. Wahl, in Scheiben“, Marke King’s Crown, mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 31.12.2020 und der Losnummer 17011-8 3502/01041 zurück. „Bei dem Produkt kann nicht ausgeschlossen werden, dass Glassplitter enthalten sind“, schreibt das Unternehmen in einer Mitteilung. Vertrieben werden die Pilze durch den Discounter Aldi Nord.

Betroffene Ware kann bei Aldi Nord zurückgegeben werden

Die Losnummer ist auf dem Deckelrand des Glases zu finden. Nach Unternehmensangaben wurde das Produkt „in die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt geliefert“.

Die betroffene Ware kann in der nächst gelegenen Aldi Nord Filiale zurückgegeben werden. Von dem Rückruf ist laut Clama GmbH & Co. KG ausschließlich das Produkt „Champignons 1. Wahl, in Scheiben“ mit der oben genannten Losnummer betroffen.

Glassplitter können zu ernsthaften Verletzungen führen

Lebensmittel, die Glassplitter oder Glasscherben enthalten könnten, sollten grundsätzlich nicht mehr konsumiert werden.

Diese können zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum oder auch zu inneren Verletzungen führen.

In der Lebensmittelproduktion kann es aufgrund von Fehlern in den Herstellungsprozessen immer wieder zu Verunreinigungen oder Fremdkörpern wie Glas-, Aluminium- oder Plastik-Rückständen kommen. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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