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Rückrufe für Würste wegen Krankheitserreger und Fremdkörpern

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
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25. November 2024
in News
Mann beim Einkaufen im Supermarkt mit vollem Einkaufswagen
Aktuell werden zwei Würste zurückgerufen. Eine, weil sich darin Fremdkörper befinden könnten und die andere, weil darin ein Krankheitserreger nachgewiesen wurde. (Bild: Minerva Studio/stock.adobe.com)
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Derzeit laufen zwei Rückrufe für Würste. Eine Wurst wird zurückgerufen, weil darin ein Krankheitserreger nachgewiesen wurde. Und das andere Produkt könnte möglicherweise Fremdkörper enthalten. Beide Würste sollten nicht verzehrt werden.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtet auf seinem Portal „www.lebensmittelwarnung.de“ über Rückrufe für eine Zwiebelmettwurst sowie für Käsebeißer Debrecziner Art.

Salmonellen nachgewiesen

Die Gerstand Bühnsdorfer Fleischwaren GmbH & Co KG aus dem schleswig-holsteinischen Bühnsdorf ruft laut dem BVL das Produkt „Zwiebelmettwurst“, Verpackungseinheit: 200 Gramm, mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 29.11.2024 und der Chargennummer: 571 (Die Chargennummer befindet sich auf dem Etikett oben rechts) zurück.

Der Grund für den Rückruf: Bei dem Artikel wurden Salmonellen nachgewiesen.

Eine Infektion mit diesem Krankheitserreger kann zu Beschwerden wie Durchfall, Bauchschmerzen, gelegentlichem Erbrechen und leichtem Fieber führen. Die Symptome klingen in der Regel nach mehreren Tagen von alleine wieder ab.

Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit geschwächtem Immunsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln.

Personen die dieses Lebensmittel verzehrt haben und schwere anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Salmonellen-Infektion hinweisen.

Kundinnen und Kunden, die den entsprechenden Artikel gekauft haben, können diesen gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.

Mögliche Verletzungsgefahr

Des Weiteren wird auf „www.lebensmittelwarnung.de“ über einen Rückruf der Schildauer Fleisch- und Wurstwaren GmbH (SFW) aus dem sächsischen Belgern-Schildau für den Artikel “Käsebeißer Debrecziner Art“ berichtet.

Betroffen hiervon ist Ware mit der Chargennummern 244501 und den Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) 26.11.2024, 27.11.2024, 28.11.2024, 29.11.2024, 04.12.202 sowie mit den Chargennummern 244405 und 244501 und den Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) 30.11.2024, 01.12.2024, 02.12.2024 und 05.12.2024.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in dem „Käsebeißer Debrecziner Art“ vereinzelt kleine Metallteilchen befinden, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens.

Aufgrund der möglichen Verletzungsgefahr sollten Kundinnen und Kunden den Rückruf unbedingt beachten und den Artikel mit den oben genannten Angaben nicht verzehren.

Die entsprechende Ware wurde zwar umgehend aus dem Verkauf genommen, es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Packungen an Endverbrauchende abgegeben wurden. Laut dem BVL erfolgte der Vertreib über Netto, Kaufland und Rewe.

Die von dem Rückruf betroffenen Produkte können in den entsprechenden Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Alfred Domke
Quellen:
  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Lebensmittelwarnung: Zwiebelmettwurst 200 Gramm, Charge 571, (Abruf: 24.11.2024)
  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Lebensmittelwarnung: Käsebeißer Debrecziner Art, 250g, (Abruf: 24.11.2024)

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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