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Schlafstörungen rechtzeitig behandeln: Langzeitschäden drohen

Volker Blasek
Verfasst von Diplom-Redakteur (FH) Volker Blasek, Medizinischer Fachredakteur
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30. September 2020
in News
Unbehandelte Schlafstörungen können gefährliche Langzeitfolgen verursachen. Schlafmedizinerinnen und -mediziner raten dazu, langanhaltende Schlafstörungen immer untersuchen und therapieren zu lassen. (Bild: Wordley Calvo Stock/stock.adobe.com)
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Frühe Diagnose und Behandlung von Schlafstörungen

Chronische Schlaferkrankungen, die oftmals unbehandelt bleiben, sind ein deutlicher Risikofaktor für Langzeitschäden und gefährliche Folgeerkrankungen wie Herzleiden und Schlaganfall. Deutsche Schlaf-Expertinnen und -Experten mahnen deshalb dazu, Schlafprobleme immer rechtzeitig untersuchen und behandeln zu lassen.

Forschende der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) betonen zum Anlass der DGSM-Jahrestagung die Wichtigkeit einer rechtzeitigen Diagnose und leitliniengerechten Behandlung von Schlafstörungen, um zum Teil lebensgefährliche Folgen zu verhindern.

Schlafstörungen werden häufig unterschätzt

Schlaferkrankungen sind weit verbreitet, finden bei vielen Menschen aber nicht die nötige Beachtung oder bleiben unentdeckt. So besteht beispielsweise bei vorliegender Schlafapnoe (Atemaussetzer im Schlaf) auch ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und einen Schlaganfall. Ein- und Durchschlafstörungen (Insomnien) gelten als Risikofaktor für Herzkrankheiten und Diabetes sowie für psychische Erkrankungen wie Depression und Angststörung.

Erhöhtes Demenzrisiko

Zudem beruft sich das DGSM-Team auf Langzeitstudien und Meta-Analysen, die gezeigt haben, dass 15 Prozent der Patientinnen und Patienten mit einer langfristigen Schlafstörung eine Demenz entwickeln. Bei einer unbehandelten Schlafapnoe sei das Risiko sogar doppelt so hoch.

Parkinson kündigt sich häufig durch Schlafstörungen an

Eine REM-Schlaf-Verhaltensstörung, die sich durch lebhafte Träume mit ausgeprägten Bewegungen im Schlaf äußert, ist ein Frühwarnzeichen für neurodegenerative Erkrankungen. Rund 80 Prozent der Personen, die unter so einer Schlafstörung leiden, entwickeln innerhalb der nächsten 15 Jahre Morbus Parkinson, warnen die Schlafmediziner.

Schlechtere Gedächtnisfunktion

Darüber hinaus nehmen bei vorliegenden Schlafstörungen auch die kognitiven Fähigkeiten ab. Laut der DGSM ist es gut erwiesen, dass eine schlechte Atmungsfunktion die Leistung des Gedächtnis verschlechtert. Im Umkehrschluss verbessere sich kognitive Leistungsfähigkeit, sobald die betroffene Person ihre nächtlichen Atemaussetzer in den Griff bekommt.

Auf die richtige Behandlung kommt es an

Aus den oben genannten Gründen rät die DGSM allen Betroffenen von Schlafstörungen dazu, diese untersuchen und behandeln zu lassen. Es gebe viele evidenzbasierte Richtlinien zur Therapie solcher Schlaferkrankungen. Von der Eigenbehandlung mit Medikamenten rät die DGSM ab. „Wir wissen, dass die Behandlung mit Schlaf- oder Schmerzmitteln eine Schlafapnoe zum Beispiel verstärkt“, betont der Geriater und Schlafmediziner Professor Dr. med. Helmut Frohnhofen. Ebenso sei es bei REM-Schlafverhaltensstörungen oftmals falsch, mit Beruhigungsmitteln vorzugehen.

Langzeitbehandlung oftmals sinnvoll

„Gerade bei der Obstruktiven Schlafapnoe fordert die DGSM eine Langzeitkontrolle und die Anpassung der Geräte auf Veränderungen beim Patienten, etwa durch Alter, Gewichtszunahme oder Lebensumstände“, ergänzt der DGSM-Vorsitzende Professor Dr. med. Peter Young. Generell spiele die langfristige und regelmäßige Verlaufskontrolle eine wichtige Rolle bei der schlafmedizinischen Behandlung. (vb)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Diplom-Redakteur (FH) Volker Blasek
Quellen:
  • DGSM: Rechtzeitige Diagnose und Behandlung von Schlafstörungen verhindert Langzeitschäden (veröffentlicht: 30.09.2020), idw-online.de

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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