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Ständige Impfkommission veröffentlicht neue Impfempfehlungen

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
26. August 2015
in News
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Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut hat ihre aktuellen Impfempfehlungen veröffentlicht. Änderungen gibt es beim Impfschema für die Pneumokokken-Impfung im Säuglings- und Kleinkindalter, bei der Meningokokken-B-Impfung, bei der Gelbfieberimpfung und der passiven Immunisierung gegen Windpocken.
Zudem hat die STIKO die Masern-Impfempfehlungen redaktionell überarbeitet.

Bei der Pneumokokken-Impfung sollen Säuglinge zukünftig drei statt bisher vier Impf­stoff­do­sen eines Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs erhalten, im Alter von 2, 4 und 11-14 Monaten (sogenanntes 2+1-Impfschema, zwei Grundimmunisierungen plus eine Auffrischung). Für Frühgeborene (Geburt vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche) wird unverändert das 3+1-Schema empfohlen, sie sollen demnach wie bisher vier Impfstoffdosen im Alter von 2, 3, 4 und 11-14 Monaten erhalten.

Gegen Meningokokken der Serogruppe B ist zwar seit Dezember 2013 ein Impfstoff in Deutschland verfügbar. Die STIKO hält die bisherigen Studienergebnisse und die daraus resultierende Evidenz noch nicht ausreichend für eine Ent­schei­dung über eine generelle Impf­emp­feh­lung. Allerdings empfiehlt die STIKO zukünftig für Per­so­nen mit spezi­fi­schen Grundkrankheiten eine Imp­fung gegen Meningokokken B (Indi­ka­tions­impfung). Bei der Gelbfieberimpfung empfiehlt die STIKO keine Auf­frisch­imp­fung mehr.
Weitere Informationen finden Sie hier. (pm)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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