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Starke Nachfrage – Versorgungsengpässe bei Cannabis auf Rezept

Volker Blasek
Verfasst von Diplom-Redakteur (FH) Volker Blasek, Medizinischer Fachredakteur
10. Januar 2018
in News
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Über 13.000 Anträge auf Kostenübernahme bei den gesetzlichen Krankenkassen

Im März 2017 wurde das pflanzliche Rauschmittel Cannabis als Schmerztherapie für die Ausgabe auf Rezept freigegeben. Seitdem nutzt eine ständig zunehmende Zahl an Patienten dieses Angebot. Laut einer Umfrage der „RP Digital GmbH“ bei den gesetzlichen Krankenkassen Techniker, Barmer und AOK gingen bereits mehr als 13.000 Anträge auf Kostenübernahme ein. Die starke Nachfrage führte bereits zu Versorgungsengpässen in der Cannabis-Produktion. Das Cannabis auf Rezept wird in erster Linie als Schmerzmitteltherapie eingesetzt und ist in Form von Tropfen, Spray oder als Blüten erhältlich.

Cannabis darf nur mit einem Rezept in der Apotheke erworben werden. Jede andere Bezugsquelle oder die Eigenproduktion ist nicht gestattet, da Cannabis eine illegale Droge in Deutschland ist. Aus der von der „Rheinischen Post“ durchgeführten Umfrage geht hervor, dass über 60 Prozent der Anträge auf Kostenübernahme bewilligt werden. Bei vielen Anträgen sei die Notwendigkeit einer Cannabis-Verschreibung jedoch nicht ausreichend begründet. Auf die starke Nachfrage sind die Hersteller offenbar nicht vorbereitet. Der Gesetzentwurf, der die Ausgabe auf Rezept legalisierte, rechnete mit nur knapp 700 Patienten pro Jahr. Der Deutsche Hanfverband (DHV) berichtet, dass es 2017 immer wieder zu Lieferengpässen und überhöhten Preisen kam.

Umständliche Bewilligung bei den Krankenkassen

Schon bei der europaweit ersten B2B-Cannabis-Konferenz Anfang April in Berlin berichtete Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband, dass sich Probleme mit der Bereitschaft der Kostenübernahme bei den Kassen abzeichnen würden: „Wir wissen von einigen Ablehnungen, selbst bei jenen Patienten, die zuvor eine Ausnahmegenehmigung hatten.“ Auch einige Ärzte kritisieren das Verhalten der gesetzlichen Krankenkassen. „Ich muss das Verhalten der Krankenkassen in Bezug auf die Kostenübernahme der Cannabisprodukte als indiskutabel unkooperativ bezeichnen.“, sagt die Berliner Ärztin Eva Milz gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Die Kassen hingegen beteuern gegenüber der „Rheinischen Post“, dass die übrigen Anträge nicht komplett abgelehnt würden. Viele seien lediglich unvollständig.

Wer darf Cannabis auf Rezept erhalten?

Die AOK schreibt hierzu auf ihrer Webseite: „Schwerstkranke wie zum Beispiel Schmerz- oder Krebspatienten können Arzneimittel auf Cannabis-Basis verordnet bekommen – allerdings nur in eng begrenzten Ausnahmefällen.“ Die AOK müsse dem Einsatz von Cannabis vor Therapiebeginn zustimmen. Bei schwerwiegenden Erkrankung wie Multipler Sklerose oder Krebs kann Cannabis verordnet werden, wenn keine zugelassene und verfügbare Therapieform einen Erfolg erzielt hat oder andere Therapieformen nach Einschätzung des Arztes für den betreffenden Patienten nicht geeignet sind. Ob ein Versicherter eine ärztliche Verordnung erhalte, hänge von seiner individuellen Situation ab.

Verordnung nur mit Begleitstudie

Die AOK betont, dass zur Zeit nur unzureichende wissenschaftliche Erkenntnisse über den medizinischen Einsatz von Cannabis vorliegen. Deshalb ist die Versorgung der Patienten mit cannabishaltigen Arzneimitteln an eine fünfjährige Begleitstudie geknüpft. Patienten sind verpflichtet, hieran teilzunehmen. Diagnose, Dosis, Wirkungen, Nebenwirkungen und weitere Angaben werden dabei anonymisiert an die zuständige Bundesoberbehörde (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – BfArM) übermittelt. Die Ergebnisse der Studie sollen zeigen, ob eine Therapie mit Cannabis sinnvoll ist.

Wo kommt das Cannabis her?

Laut dem DHV wird derzeit das medizinische Cannabis aus Kanada und den Niederlanden importiert. Der deutsche Cannabis-Anbau soll ab 2019 beginnen. Dazu laufe derzeit eine Ausschreibung der neuen Cannabisagentur des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Für den Zeitraum von 2019 bis 2022 sei eine Cannabis-Produktion von 6,6 Tonnen vorgesehen. (fp)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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