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Techniker Krankenkasse TK will die Beitragssätze ab 2016 erhöhen

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
10. Dezember 2015
in News
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Viele Millionen Menschen in Deutschland sind in der Techniker Krankenkasse (TK) versichert. Obwohl es der Kasse eigentlich wirtschaftlich gutgehen müsste, werden die Anfang 2016 die Beiträge erhöht. Die größte Krankenkasse wird das in Form von Zusatzbeiträgen realisieren. Versicherte haben die Möglichkeit, die Kasse zu wechseln, um einen höheren Beitragssatz zu umgehen.

Die Krankenkassenbeiträge steigen wieder. Die lange vorhergesagte Erhöhung wurde erst kürzlich von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe bestätigt. Nun hat die größte Krankenkasse in Deutschland bekannt gegeben, den Zusatzbeitrag ab kommenden Jahr anzuheben.

TK will unter dem Durchschnitt bleiben
Erst vor wenigen Wochen berichtete die TK in einer Pressemitteilung: „Bei der Techniker Krankenkasse läuft derzeit die Haushaltsplanung für das Jahr 2016, die auch die Kalkulation des individuellen Zusatzbeitrags umfasst. Wir streben an, auch weiterhin unter dem Durchschnitt zu bleiben. Die Entscheidung trifft der Verwaltungsrat am 11. Dezember 2015.“ Baas erläuterte nun in der RP: „Derzeit nehmen wir 0,8 Prozent. Und wir arbeiten hart daran, auch unter dem neuen Branchendurchschnitt zu bleiben.“

Arbeitgeberanteil könnte wieder angehoben werden
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die Arbeitnehmer alleine tragen müssen, im kommenden Jahr von 0,9 auf 1,1 Prozent, der durchschnittliche Gesamtbeitrag somit von 15,5 auf 15,7 Prozent. Der TK-Chef erwartet, dass der Gesetzgeber auch den Arbeitgeber-Anteil wieder anheben wird, der derzeit bei 7,3 Prozent eingefroren ist. „Es ist nicht realistisch, dass auf Dauer allein die Arbeitnehmer den Kostenanstieg finanzieren. Spätestens 2017, im Jahr der Bundestagswahl, wird diese Diskussion Fahrt aufnehmen“, so Baas. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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