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Verbesserter Schutz vor UV-Strahlen in Solarien

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
2. Januar 2012
in News
Leseminuten 2 min

Neue Verordnung soll mehr Schutz vor UV-Strahlen in Solarien bieten

02.01.2012

UV-Strahlen in Solarien schädigen die Hautzellen und erhöhen das Hautkrebsrisiko. Aus diesem Grund wurde eine neue UV-Schutz-Verordnung geschaffen, um die Gesundheit der Verbraucher besser zu schützen. Die Gesetzesregelung wird ab Neujahr in Kraft treten. Darauf weist die Deutsche Krebshilfe e.V. hin. Eine Entwarnung vor der häufigen Nutzung erbringt die neue Verordnung allerdings nicht.

Benutzer von Solarien sollen ab diesem Jahr effektiver vor den Gesundheitsgefahren der UV-Strahlen geschützt werden. Die Solarium Anbieter müssen bis zum August 2012 alle Geräte austauschen, wenn diese nicht der EU-Norm entsprechen und die Haut mit mehr als 0,3 Watt pro Quadratmeter bestrahlen. Das berichtet die Deutsche Krebshilfe in einer aktuellen Meldung. Die neu angeschafften Geräte müssen eine spezielle Funktion enthalten, bei der die Röhren ausgeschaltet werden, wenn diese zu nahe an die Haut des Benutzers kommen. Das passiert dann wenn die Strahlendosis deutlich überschritten wird oder ein Notfall eintritt.

Im Solarium müssen die Verbraucher laut europäischer Richtlinie für jeden Verwender deutlich sichtbar vor den Gefahren sowie möglichen Schäden der Haut und Augen durch UV-Strahlen gewarnt werden. Die Nutzer erhalten aber weiterhin eine fachgerechte Beratung, die auf den eigenen Hauttyp abgestimmt ist. Zudem müssen Schutzbrillen für die Augen im Solarium erhältlich sein.

Im Jahre 2010 wurde im Auftrag der EU- Kommission eine Studie in neun europäischen Ländern unternommen. Im Ergebnis wurde deutlich, dass bei jeder siebte Sonnenbank der festgelegte Grenzwert für UV- Strahlung überschritten wird. Zudem wurden Nutzer kaum über die Risiken in den Shops aufgeklärt. Die neue UV-Schutz-Verordnung ist eine Folge der damaligen Resultate. Unternehmen, die sich nicht an die neuen Regelungen halten, drohen empfindliche Geldstrafen bis hin zur Schließung des Solariums.
Bedeutet die neue UV-Schutz-Verordnung eine Entwarnung? Die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention weist in einer Erklärung darauf hin, dass jede Benutzung des Solariums das Risiko für Hautkrebs erhöht. Wer sich bis zu seinem 35. Lebensjahr kontinuierlich künstlich unter der Solarium-Röhre bräunt, steigert sein Hautkrebsrisiko um 75 Prozent. Das gelte vor allem für den gefährlichen malignen Melanom, sagen Hautärzte und berufen sich dabei auf Langzeitstudien.

Laut WHO erkranken allein in Deutschland über 140.000 Menschen an Hautkrebs (2010). Bei 20.000 der Krebsfällen liegt die aggressive Form des „malignen Melanoms“ (Schwarzer Hautkrebs) vor. Rund 3000 Menschen sterben an der Krebserkrankung. (sb)

Lesen Sie auch:
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Gefährlicher Schwarzer Hautkrebs

Bild: Manwalk / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


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