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Verletztenrente gibt es auch bei einseitiger Arthrose im Knie

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
7. Oktober 2015
in News
Urteil: Verletztenrente auch bei einseitiger Arthrose. Bild: Stasique - fotolia
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Gerichtsurteil: Verletztenrente auch bei einseitiger Arthrose im Knie

Viele Handwerksberufe sind mit enormen körperlichen Belastungen verbunden. Nicht selten hat das gesundheitliche Folgen. So auch bei einem Installateur, der sich nach jahrelanger Arbeit eine Arthrose im Knie zuzog. Nach einem Gerichtsurteil hat er nun Anspruch auf Verletztenrente.

Jahrelang auf den Knien gearbeitet
Rund fünf Millionen Menschen in Deutschland leiden an Arthrose. Die Krankheit geht mit starken Schmerzen und Steifigkeit der betroffenen Gelenke einher. Oft sind die Beschwerden so schwer, dass Betroffene nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. So erging es auch einem Arbeiter, der nun vor Gericht einen Erfolg erzielte. Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, arbeitete der Handwerker über 13.000 Stunden als Gas- und Wasserinstallateur.

Urteil: Verletztenrente auch bei einseitiger Arthrose. Bild: Stasique - fotolia
Urteil: Verletztenrente auch bei einseitiger Arthrose. Bild: Stasique – fotolia

Bei dieser Tätigkeit belastete er sein Knie jeweils mindestens eine Stunde pro Schicht. Dies führte schließlich dazu, dass er sich eine Kniegelenksarthrose zuzog. Da die Arthrose aber nur bei einem Knie auftrat, bezweifelte die Berufsgenossenschaft deren berufliche Ursache und lehnte deshalb die Anerkennung einer Berufskrankheit ab. Daraufhin zog der Mann vor Gericht. Dort bekam der Kläger Recht.

Einseitige Arthrose im Knie
Wenn ein Handwerker unter einer einseitigen Kniegelenksarthrose leidet, kann diese als Berufskrankheit anerkannt und entschädigt werden. Gegenüber der Berufsgenossenschaft hat der Betroffene dann einen Anspruch auf Verletztenrente. Darauf hat die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hingewiesen. Die DAV beruft ich dabei auf ein Urteil des Sozialgerichts Dortmund (Az.: S 18 U 113/10). Demnach musste die Berufsgenossenschaft dem Mann eine Verletztenrente gewähren. Die einseitig ausgeprägte Kniegelenkserkrankung des Klägers entspreche seiner jahrelangen kniebelastenden Arbeitshaltung in der sogenannten „Fechterstellung“.

Gericht gibt dem Kläger Recht
Der Mann habe die einseitige Belastung mit dem überwiegenden Knien auf dem händigen, rechten Knie und Beugestellung im linken Knie plausibel dargelegt. Das spreche dafür, dass die Erkrankung beruflich bedingt sei. Nur bei einer symmetrischen Belastung der Knie sei auch eine symmetrische Verteilung der Umbauschäden zu erwarten. Das Übergewicht des Mannes stehe der Anerkennung als Berufskrankheit als mögliche Ursache ebenfalls nicht entgegen, da auch ein aus der Arbeit resultierendes Krankheitsbild vorliege.

Die amtliche Liste der Berufskrankheiten umfasste im vergangenen Jahr mehr als 70 Leiden, die nachweislich durch den Job entstanden sind, beispielsweise die klassische Staublunge. Sie wird aber immer wieder erweitert. So wurden Anfang des Jahres mehrere neue Krankheiten in die Berufskrankheiten-Liste aufgenommen. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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