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Warnung vor Arzneimittel: Gefälschtes Cialis auf dem Markt

Nina Reese
Verfasst von Dipl. Sozialwiss. Nina Reese
13. Oktober 2017
in News
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Ärzte und Apotheker sollen Mittel prüfen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert aktuell vor einer Medikamentenfälschung. Demnach sei bei zwei niederländischen Großhändlern eine Fälschung des Arzneimittels Cialis® 20mg Filmtabletten der Firma Eli Lilly Nederland B.V. entdeckt worden. Das Mittel enthält den Wirkstoff Tadalafil und wird zur Behandlung der erektilen Dysfunktion bei erwachsenen Männern eingesetzt.

Abweichungen beim Verfalldatum

Wie das BfArM auf seiner Website informiert, ist die Fälschung in englischer Aufmachung und trägt die Chargenbezeichnung C251322. Dabei handelt es sich um eine real existierende Charge, die für den britischen, irischen und maltesischen Markt bestimmt war. Allerdings gibt es zwischen Original und Fälschung Abweichungen im Verfalldatum: Das Plagiat trägt das Datum 08/2018, im Original ist die Charge jedoch mit dem Verfalldatum 08/2016 versehen.

Fehlender Aufkleber auf der Faltschachtel

Neben dem falschen Verfalldatum gibt es bei den Plagiaten noch weitere Unterschiede bei der Primär- und Sekundärverpackung. Verbraucher können die Fälschung anhand des fehlenden „Lilly“-Aufklebers und der von der Original-Verpackung abweichenden Färbung erkennen, so die Information.

Ebenso können die gefälschten Medikamente durch Unterschiede auf der Sichtverpackung (Blister) identifiziert werden. Erkennungszeichen sind hier der unterschiedliche Druck des Farblogos und eine abweichende Prägung des Verfalldatums im Vergleich zur Original-Charge. Weiterhin ist das Markenschutzzeichen „®“ bei der Fälschung unleserlich.

Medikamente bei Verdacht auf Plagiat nicht verwenden

Großhändler, Parallelvertreiber, Apotheker und Ärzte sind nun angewiesen, die Chargennummer, das Verfalldatum und die Packung vor der Anwendung zu prüfen. Verdächtige Produkte sollen in Quarantäne gelegt und nicht verwendet werden, zudem muss das BfArM über Verdachtsfälle informiert werden, so die Mitteilung weiter. Eine abschließende Bewertung in Hinblick auf die Art der Fälschung sei nach derzeitigem Kenntnisstand noch nicht möglich, die Untersuchungen dauern noch an.

Tadalafil auch zur Behandlung von benignem Prostatasyndrom zugelassen

Der Wirkstoff Tadalafil zählt zu den wichtigsten Mitteln zur Behandlung der erektilen Dysfunktion (Impotenz). Er gehört zur Wirkstoffklasse der sogenannten Phosphodiesterase (PDE)-5-Inhibitoren und stoppt durch die Hemmung des Enzyms PDE-5 den Abbau von zyklischem Guanosinmonophosphat (cGMP). In der Folge bleibt der cGMP-Spiegel im Blut erhöht, was wiederum die Erektionsfähigkeit verbessert.

Im Vergleich zu den anderen Wirkstoffen dieser Klasse (z.B. Sildenafil oder Avanafil) hat Tadalafil eine deutlich längere Wirkdauer, weshalb es auch als „Wochenend-Pille“ bezeichnet wird. Das Mittel ist seit 2007 zur Behandlung der erektilen Dysfunktion bei erwachsenen Männern zugelassen, seit 2013 kann es in einer niedrigen Dosierung von 2,5mg und 5mg auch zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms verschrieben werden. (nr)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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