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Kann Diabetes zur Fahruntauglichkeit führen?

Fabian Peters
Verfasst von Fabian Peters
24. März 2018
in News
Obwohl durch Herzschwäche für Diabetiker das Risiko steigt, früher als andere zu versterben und häufiger im Krankenhaus zu landen, scheint die verminderte Herzleistung nicht immer erkannt zu werden. (Bild: Kwangmoo/fotolia.com)
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Erste europäische Leitlinie zu Diabetes und Straßenverkehr veröffentlicht

Diabetes ist in den meisten Fällen relativ gut kontrollierbar und Diabetiker können daher nahezu uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen. Allerdings ist in einzelnen Fällen dennoch eine Fahruntauglichkeit gegeben. Welche Bedingungen bei Diabetes für die Teilnahme am Straßenverkehr gelten, wurde nun in der ersten Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ zusammengefasst.

Auf Initiative der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) wurden die Leitlinie für Diabetiker im Straßenverkehr entwickelt. Kernaussage ist, dass fast alle Diabetes-Patienten am Straßenverkehr teilnehmen können. Erstmals in Europa wurde für die Leitlinie auf wissenschaftlich fundierter Grundlage die Fahrtauglichkeit bei Diabetes bewertet, so die Mitteilung der DDG. Nur in wenigen Fällen ist demnach bei Diabetes das Führen von Fahrzeugen zu unterlassen.

Inwiefern die Fahrtauglichkeit bei Diabetes im Straßenverkehr gegeben ist, wird in der neuen Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ festgelegt. (Bild: Kwangmoo/fotolia.com)

Nahezu uneingeschränkte Teilnehme am Straßenverkehr möglich

Diabetiker können gemäß der neuen Leitlinie sowohl im Privat-Pkw als auch beruflich als Bus-, Lastwagen- oder Taxifahrer nahezu uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen. Eine durchaus beruhigende Nachricht für die über sechs Millionen Menschen mit Diabetes in Deutschland. Bisher wurde laut Angaben der DDG „häufig die Meinung vertreten, insulinpflichtige Patienten könnten nicht mehr als Busfahrer oder Lkw-Fahrer arbeiten oder ein hoher Langzeitblutzuckerwert stelle einen Grund zur Verweigerung des Führerscheins dar.“

Fahruntauglichkeit eher selten

Diese Einschätzung ist den Angaben der Experten zufolge allerdings nicht zutreffend. „Nach allen verfügbaren Untersuchungen ist die Unfallhäufigkeit bei Menschen mit Diabetes nur unwesentlich erhöht“, berichtet Professor Dr. Reinhard Holl, Epidemiologe der Universität Ulm und Mitautor der Leitlinie. Ein hoher HbA1c-Wert an sich stelle keinen Grund für ein Fahrverbot dar und eine Insulintherapie auch nicht. Allerdings kann eine Fahruntauglichkeit zum Beispiel bei wiederholten schweren Unterzuckerungen oder Schlaf-Apnoe-Syndrom gegeben sein, so die Experten auf einer Pressekonferenz der DDG zur Vorstellung der neuen Leitlinie.

Bisherige rechtliche Unsicherheiten

Bislang gab es laut Aussage der Experten „keine anerkannten medizinisch-wissenschaftlichen Grundsätze zur Bewertung der Fahreignung bei Diabetes.“ Damit habe auch eine erhebliche haftungsrechtliche Grauzone für Ärzte und Behandlungspersonal bestanden, betont der Rechtsanwalt Oliver Ebert, ebenfalls Mitautor der Leitlinie und Vorsitzender des Ausschusses Soziales der DDG. In Deutschland sei schätzungsweise jeder zehnte Führerscheininhaber von Diabetes betroffen.

Ärztliche Fahrverbot können ausgesprochen werden

Die Leitlinie schafft der DDG zufolge zusätzliche Rechtssicherheit für Ärzte und Patienten. Sie informiere Behandler über die fachlich gebotene Vorgehensweise, einschließlich der Patientenaufklärung. Fortan müsse „ein Arzt, der sich an diese wissenschaftlich abgesicherten Empfehlungen hält, grundsätzlich keine Haftung befürchten“, so der Rechtsanwalt Ebert. Auch biete die Leitlinie die Option, bei Bedarf ein sogenanntes „ärztliches Fahrverbot“ auszusprechen und Verhaltensvorgaben zu machen, wenn dies angezeigt ist.

Wiederholte Unterzuckerungen ein Grund für Fahrverbote

Für Diabetiker bietet die Leitlinie den Vorteil, dass sie einfacher gegen ein fehlerhaftes Gutachten vorgehen und einen drohenden Verlust der Fahrerlaubnis abwenden können. Dies schützt laut Professor Dr. med. Baptist Gallwitz, Mediensprecher der DDG, „vor Diskriminierung und Ausgrenzung, ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe und sichert berufliche Existenzen.“ Mögliche Gründe für einen Verlust der Fahreignung sind laut Angaben der DDG „eine unbehandelte Schlaf-Apnoe oder wiederholte schwere Unterzuckerungen. „Bei zwei schweren Unterzuckerungen im Wachzustand innerhalb eines Jahres darf man zunächst nicht mehr Auto fahren“, berichtet Prof. Holl.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Teilnahme von Diabetikern am Straßenverkehr ein Risiko darstellen, allerdings ist dies extrem selten der Fall. (Bild: Ralf Gosch/fotolia.com)

Verbesserte Sicherheit im Straßenverkehr

Eine vorübergehende Fahruntauglichkeit liegt den Experten zufolge bei „schweren Stoffwechselentgleisungen, in der Einstellungsphase auf Insulin, aber auch bei anderen wichtigen Therapieumstellungen oder Dosisänderungen vor.“ Die Fahruntauglichkeit gelte, bis der Blutzuckerstoffwechsel wieder stabil ist. Am Ende profitieren auch Begutachter von der neuen Leitlinie, da sie ihnen klare Kriterien an die Hand gibt, anhand der über die Fahrtauglichkeit bei Diabetes entschieden werden kann, erläutert Prof. Gallwitz. „Die neue Leitlinie dürfte dazu beitragen, die Sicherheit im Straßenverkehr insgesamt zu verbessern“, so das Fazit des DDG-Mediensprechers.

Praktische Tipps für Diabetiker

Die Leitlinie zeigt darüber hinaus auch Möglichkeiten auf, mit denen die Gefahr von Unterzuckerungen verringert werden kann, um die Fahrtauglichkeit gegebenenfalls wiederzuerlangen. Hier werden beispielsweise Medikamenten-Umstellungen, Wahrnehmungsschulungen oder kontinuierliche Glukosemessungen mit akustischer Warnfunktion genannt. Zudem werden praktische Tipps zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Diabetiker gegeben. So sollte beispielsweise „jeder Insulinpatient vor Fahrtantritt den Blutzucker messen und schnellwirkende Kohlenhydrate etwa in Form von Traubenzucker im Auto griffbereit haben“, erläutert Professor Holl. (fp)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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