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Zweijähriger tot: Ärztin verteidigt trotzdem gefährliche Therapie

Fabian Peters
Verfasst von Fabian Peters
21. Oktober 2015
in News
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Neurochirurgin verteidigt ihre umstrittene Stammzellentherapie
Das Landgericht Düsseldorf verhandelt derzeit über eine umstrittene Stammzellenbehandlung. Eine Neurochirurgin hatte im Jahr 2010 einen knapp zweijährigen Jungen mit schwerem Gehirnschaden einer speziellen Behandlungsmethode unterzogen, bei welcher dem Kind körpereigene Stammzellen ins Hirn gespritzt wurden. Der Junge starb wenige Stunden nach dem Eingriff – doch die Ärztin verteidigt bis heute die umstrittene Methode.

Körpereigene Stammzellen wurden direkt ins Hirn gespritzt
Nachdem ein Kleinkind im August 2010 nach einer umstrittenen Stammzellentherapie gestorben ist, muss sich die verantwortliche Neurochirurgin nun wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten. Dem seit seiner Geburt schwerbehinderten Ricardo waren in der Düsseldorfer Privatklinik der Firma „X-Cells“ körpereigene Stammzellen ins Hirn gespritzt worden, wodurch sich die Eltern eine Verbesserung seines Zustands erhofften. Doch das Kind erlitt nach dem Eingriff einen Kollaps und wurde in die Krefelder Helios-Klinik verlegt – wo es wenige Stunden später starb.

Doch die 59-jährige Angeklagte hat zu Prozessbeginn am Dienstag die von ihr angewandte Behandlung für geistig behinderte Kinder verteidigt, berichtet die Nachrichtenagentur „dpa“. Demnach sei sie nach einer Tätigkeit bei einer Forschungsstelle an der Uni Köln von der Firma X-Cells angeworben worden und habe dort mehrere hundert geistig schwerbehinderte Kinder mit Stammzellen behandelt. Damit habe sie “unglaubliche Erfolge” erzielt, so die Medizinerin weiter. Die tödlichen Hirnblutungen, die der Junge nach der OP erlitten hatte, seien hingegen eine sehr seltene Komplikation bei der Punktion gewesen, für welche die Stammzellen selbst nicht
verantwortlich wären.

Behandlung sei nur ein „Heilversuch“ gewesen
Darüber hinaus habe die Ärztin laut der dpa betont, dass klar gewesen sei, „dass es sich nur um einen Heilversuch gehandelt habe, also eine experimentelle, nicht anerkannte Methode.“ Es habe eine umfassende Aufklärung der Eltern stattgefunden, bei welcher auch über das Todesrisiko von 0,5 Prozent informiert wurde, erklärte die Angeklagte weiter. Laut Staatsanwalt Christoph Kumpa habe die Aufklärung der italienischen Eltern vor der Operation jedoch nur unzureichend stattgefunden, zudem sei die Behandlungsmethode der Ärztin „schon damals wissenschaftlich höchst umstritten gewesen“, berichtet die dpa.

Düsseldorfer Privatklinik Xcell inzwischen geschlossen
Die inzwischen geschlossene Düsseldorfer Privatklinik Xcell hatte von 2007 bis 2011 Behandlungen mit eigenen Stammzellen angeboten. Gelockt wurden die Patienten vor allem durch die Aussage, dass die Therapie auch bei medizinisch hoffnungslosen Fällen wie z.B. angeborenen Fehlbildungen, organischen Hirnschädigungen durch Sauerstoffmangel oder ADHS noch helfen könne. Doch Experten warnten schon früh vor den umstrittenen, auf Kommerz ausgelegten Methoden der Firma, da es keinerlei wissenschaftlich begründete Nachweise für die Wirksamkeit der Angebote gab. (nr)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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