Kinder werden generell junge Menschen bis zu ihrer Pubertät genannt, anschließend spricht man meist von Jugendlichen. Vor der eigentlichen Kindheit (zweite bis vierzehnte Lebensjahr) liegt noch das Säuglingsalter (erste Lebensjahr). Dem stehen nicht nur die biologischen Entwicklungsphasen gegenüber, sondern auch gesetzesrechtliche Definitionen. Wobei die Rechtsfähigkeit mit der Geburt beginnt, die Geschäftsfähigkeit jedoch erst nach und nach erlangt wird.
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