Die Bundesregierung plant die Wahltarife bei den gesetzlichen Krankenkassen massiv einzuschränken. Die Kassen wehren sich mit eindeutiger Kritik: Die Koalition versuche zugunsten der Privaten Krankenversicherung die gesetzlichen Krankenkassen zu schwächen.
(19.08.2010) Laut einer Gesetzesvorlage des Bundesgesundheitsministeriums plant die Koalition die Wahltarife bei den gesetzlichen Krankenkassen massiv einzuschränken. Der Grund dafür liegt auf der Hand, „Gutverdiener“ sollen damit in die private Krankenversicherung (PKV) gelockt werden. Denn auch der Wechsel in die PKV soll wesentlich vereinfacht werden. Dieses Vorhaben stößt bei den gesetzlichen Krankenkassen auf heftige Kritik. Die Bundesregierung plane im Zuge der Gesundheitsreform zu Lasten der gesetzlichen, die privaten Versicherungen zu stärken.
Einerseits plant die schwarz-gelbe Koalition den Wettbewerb unter den Krankenkassen zu fördern, auf der anderen Seite sollen aber auch die privaten Anbieter gestärkt werden. Denn im Zuge der Gesundheitsreform sollen Wahltarife der Krankenkassen massiv beschränkt werden. Die Vorsitzende der Barmer GEK sagte gegenüber der Zeitung "Rheinische Post", dass es falsch sei, die Spielräume der gesetzlichen Kassen zugunsten der PKV einzuschränken. Denn es solle ja "nicht darum gehen, wer die Angebote, sondern wer die besten Angebote macht", so Fischer. Die Barmer Chefin warnte die Bundesregierung davor, die Marktposition der PKV zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen zu stärken. Fischer vermutet: "Die Bundesregierung ist dabei, ein Hilfsprogramm für die PKV aufzulegen". Der Verdacht drängt sich auf, dass vor allem die FDP eine „Klientelpolitik“ für die Private Krankenversicherung betreibt. Ähnlich sieht das auch der Chef der AOK Rheinland-Hamburg, Wilfried Jacobs. Er sieht in den Einschränkungen der Wahltarife eine "Klientelpolitik par excellence".
Laut Medienberichten soll es im Rahmen der Gesundheitsreform massive Einschränkungen bei den Wahltarifen geben. So sollen zukünftig Kassenpatienten nicht mehr zwischen Wahltarifen wählen können, die beispielsweise eine Chefarztbehandlungen oder die Unterbringung in einem Einbettzimmer in Kliniken möglich machen. Nur noch privat Versicherte sollen diese exklusiven Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen können. Zudem ist geplant, auch die Auslandskrankenversicherungen bei den Gesetzlichen zu unterbieten. Krankenversicherte sollen dann private Zusatzversicherungen bei den PKV- Anbietern abschließen.
Das von Philipp Rösler (FDP) geführte Bundesgesundheitsministerium erklärte, es sei nicht geplant alle Wahltarife "pauschal abzuschaffen". Vielmehr wolle man die Aufgaben der PKV und GKV zukünftig "klarer definieren". Das bedeutet im Umkehrschluss, dass einzelne, für die PKV interessante Wahltarife, geschlossen werden sollen.
Kritik übte auch die Opposition. So kritisierte der Gesundheitsexperte der SPD, Dr. Karl Lauterbach gegenüber der "Thüringer Allgemeinen", es handelt sich dabei um eine einseitige Gesundheitsreform, "die die privaten Anbieter auf Kosten der gesetzlichen Versicherungen bevor teilt". Hierdurch würde eine weitere "Entsolidarisierung" im Gesundheitssystem statt finden. Denn nicht nur die Wahltarife sollen abgeschafft werden, sondern Gutverdiener die angestellt sind, sollen zukünftig wesentlich leichter in die PKV wechseln können, als das bislang der Fall war. Derzeit gilt die Regel, dass ein Angestellter mindestens drei Jahre lang monatlich über einen gewissen Brutto-Betrag verdienen muss, um wechseln zu können. Diese Regelung soll nun auf ein Jahr verkürzt werden. Angestellte sollen bereits ab 2011 ab einem Monatseinkommen von 4162,50 Euro in eine private Krankenversicherung wechseln können. In nur einem Monat muss der Versicherte über den Mindestbetrag verdienen.
Obwohl der FDP-Gesundheitsminister Rösler bereits ankündigte, generell Arbeitslose von den Kosten des Zusatzbeitrags zu befreien, sieht die Union darin noch "Gesprächsbedarf". So sagte der gesundheitspolitische Sprecher der CDU, Jens Spahn, gegenüber der "Frankfurter Rundschau", Arbeitslosengeld I Bezieher würden relativ hohe Zahlungen erhalten. Deshalb solle diese Personengruppe den Beitrag entrichten. Nur Bezieher von Hartz IV Leistungen sollen künftig den Zusatzbeitrag nicht entrichten, so Spahn.
Bis Ende September 2010 hat der Bundesgesundheitsminister noch Zeit, die Gesetzesvorhaben zu formulieren. Hiernach sollen die Pläne im Kabinett beschlossen werden. Ab ersten Januar soll die "kleine Gesundheitsreform" in Kraft treten. Bis dahin wird es noch zahlreiche weitere Vorschläge geben. Zudem zeigt sich die Koalition bei vielen Vorhaben uneinig. (sb)
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Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de
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