Elektronische Gesundheitskarte: Erste Klage eines Versicherten. Gibt es datenschutzrechtliche Mängel bei der elektronischen Krankenkassen Gesundheitskarte?
(27.08.2010) Die elektronische Gesundheitskarte sieht sich aufgrund von Datenschutzmängeln verstärkter Kritik ausgesetzt, die jetzt in der Klage eines Versicherten vor dem Sozialgericht Düsseldorf gipfelte. Der Kläger ist bei der Bergischen Krankenkasse, einer relativ kleinen Krankenkasse im Solling, versichert, bei der die Gesundheitskarte in Vorbereitung auf die bundesweite Einführung seit Oktober letzten Jahres getestet wird. Während sich die Karte derzeit nicht von den normalen Versicherungskarten, die jedes Mitglied erhält unterscheidet, soll sie zukünftig auch Notfalldaten wie etwa die Blutgruppe des Versicherten, chronische Leiden etc. enthalten und zudem einen elektronischen Arztbrief speichern können, um die Kommunikation der Ärzte untereinander zu erleichtern. Auch könnten bei Weiterentwicklung des bisherigen Konzeptes in Zukunft elektronische Rezepte oder elektronische Patientenakte auf der Karte gespeichert werden.
Der betroffene Versicherte wird bei seiner Klage von der Freien Ärzteschaft unterstützt, die die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ebenfalls kritisieren. Die grundlegende Befürchtung ist, dass vertrauliche medizinische Daten auf der Karte gespeichert und jederzeit ausgelesen werden können. Was bei der Behandlung evt. Vorteile bringt ist aus Sicht des Klägers insbesondere in Hinblick auf den Datenschutz fragwürdig. Wenn in Zukunft z. B. der Arbeitgeber, durch kurzes Auslesen der auf der Karte befindlichen Daten, genauestens Bescheid weiß über den gesundheitlichen Zustand seiner Angestellten, so entspricht dies nicht dem Sinn der elektronischen Gesundheitskarte. Der Kläger fordert daher, dass er auch ohne die Nutzung der Karte behandelt werden kann. Zudem hat sein Anwalt das Sozialgericht dazu aufgefordert den Fall an das Bundesverfassungsgericht weiterzuleiten, damit ein generelles Urteil zur Rechtmäßigkeit der Gesundheitskarte erlassen werden kann.
Eine Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf wird in den nächsten Wochen erwartet. Ein Termin für die bundesweite Einführung der elektronischen Gesundheitskarte nennt bisher weder das Bundesgesundheitsministerium noch der Spitzenverband der Krankenkassen. Die Bundesärztekammer hat jedoch gerade eine Umfrage unter Ärzten durchgeführt, die zu dem Ergebnis kommt, dass der Widerstand unter den Ärzten gegen die Karte groß ist, obwohl sich meisten Mediziner der Tatsache bewusst sind, dass die Entwicklung zur elektronischen Kommunikation nicht mehr aufzuhalten ist. Die Ärzte beurteilen, trotz der Vorteile die sich evt. für eine Behandlung ergeben, ebenfalls insbesondere den mangelnden Datenschutz als ernsthaftes Problem. (fp)
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