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Ärztefehler: Patienten melden erneut wesentlich mehr Verdachtsfälle

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
6. Februar 2017
in News
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Ärztliche Behandlungsfehler: Patienten beklagen mehr Verdachtsfälle
Immer mehr Patienten in Deutschland geben an, von Ärzten falsch behandelt worden zu sein. Das heißt jedoch nicht unbedingt, dass Mediziner schlechter arbeiten. Der Anstieg solcher Verdachtsfälle sei unter anderem darauf zurückzuführen, das sie heutzutage eher gemeldet werden.

Anstieg um ein Viertel
Bei der Operation einen Tupfer im Körper vergessen oder eine falsche Diagnose gestellt: Ärztliche Behandlungsfehler sind keine Seltenheit. Im vergangenen Jahr gab fast jeder vierte Patient in einer Umfrage an, falsch behandelt worden zu sein. Nun liegen neue Zahlen vor. So hat die Techniker Krankenkasse (TK) im vergangenen Jahr 4.400 Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler bei ihren Versicherten verzeichnet. Wie die Kasse in einer Mitteilung berichtet, sei dies im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um ein Viertel.

Die meisten Verdachtsfälle im chirurgischen Bereich
Der Medizinische Dienst des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (MDS) hatte schon im Vorjahr einen Anstieg von Patientenmeldungen verzeichnet.

Dem aktuellen TK-Bericht zufolge wurden die meisten Verdachtsfälle im chirurgischen Bereich (1.372) gemeldet. Auf Platz zwei landeten die Zahnmediziner mit 606 Verdachtsfällen, gefolgt von Allgemeinmedizinern (382) und Orthopäden (378).

Die TK hat nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr 14 Millionen Euro von Ärzten und Kliniken für die Folgekosten von Fehlbehandlungen zurückgefordert.

Verdachtsfälle werden heute eher gemeldet
Der starke Anstieg der Meldungen wird von der Krankenkasse vor allem auf ein größeres Rechtsbewusstsein ihrer Mitglieder zurückgeführt. Die Versicherten seien im vergangenen Jahr besonders intensiv über die Gefahr von Behandlungsfehlern und die Hilfsangebote für Betroffene informiert worden.

„Die Versicherten greifen dadurch vermehrt zum Telefonhörer und melden uns solche Verdachtsfälle“, sagte der TK-Medizinrechtsexperte Christian Soltau. „Wir gehen fest davon aus, dass sich die Versorgung in den Krankenhäusern und Arztpraxen nicht in diesem Ausmaß verschlechtert hat.“

Was Betroffene machen können
Allerdings bestätige sich im Verlauf einer Überprüfung nicht jeder Verdachtsfall, so Soltau. „Häufig können die Versicherten schwer erkennen, ob ein Krankheitsverlauf schicksalhaft ist oder ob die Ärzte und Pflegekräfte einen Fehler gemacht haben.“

Der Experte gehe davon aus, dass hinter den gemeldeten Fällen auch noch eine Dunkelziffer liegt. Laut Soltau wissen beispielsweise viele Patienten nicht, an wen sie sich wenden können.

Er erklärte, was bei (vermuteten) Behandlungsfehlern zu tun ist: Patienten sollten zunächst den Arzt direkt darauf ansprechen.

„Betroffene sollten systematisch vorgehen und umgehend ein Gedächtnisprotokoll des Behandlungsablaufs und der involvierten Ärzte und Pfleger erstellen“, so der Medizinrechtsexperte.

„Die Erfolgschancen sind umso besser, je genauer ich die Krankheitsgeschichte dokumentiert habe. Denn: Der Versicherte muss in erster Linie beweisen, dass Ärzte oder Pfleger bei ihm schuldhaft gegen die anerkannten Regeln von Wissenschaft und ärztlicher Praxis verstoßen haben.“

Kassen müssen ihre Versicherten unterstützen
Die gesetzlichen Krankenkassen sind nach dem neuen Patientenrechtegesetz verpflichtet, ihre Patienten bei möglichen Beratungsfehlern zu unterstützen. Dies kann zum Beispiel durch die Finanzierung eines ärztlichen Gutachtens erfolgen.

Beschreitet die TK den Klageweg, übernimmt sie für den Versicherten die Vorreiterrolle im gerichtlichen Verfahren. „Der Versicherte kann den Ausgang des Prozesses abwarten und dadurch einschätzen, ob eine eigene Klage Aussicht auf Erfolg hat“, erklärte Soltau. Im vergangenen Jahr hat die TK in 1.492 Fällen Gutachtenaufträge erstellt. 61 Fälle wurden vor Gericht verhandelt. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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