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Nach dem Tod der Patienten: Nun Anklage gegen Heilpraktiker

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
19. April 2018
in News
Leseminuten 2 min
Kritiker bemängeln, dass hierzulande die Anforderungen für die Zulassung als Heilpraktiker zu niedrig sind. (Bild: Thomas Reimer/fotolia.com)

Nach dem Tod von Menschen: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Heilpraktiker

Nach dem Tod von mehreren Patienten einer Heilpraktiker-Praxis in Brüggen-Bracht im Jahr 2016 hat die Staatsanwaltschaft Krefeld jetzt gegen den Beschuldigten Anklage erhoben wegen der Vorwürfe des fahrlässigen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in vier Fällen und mit dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung in drei Fällen.

Anklage gegen Heilpraktiker. (Bild: Thomas Reimer/fotolia.com)

Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten zur Last, am 27.07.2016 in seiner Praxis in Brüggen erheblich überdosierte Infusionslösungen mit dem Wirkstoff 3-Bromopyruvat (3-BP) hergestellt zu haben. Die infolgedessen in ihrer Qualität erheblich geminderten Arzneimittel verabreichte er intravenös vier Patienten, woraufhin drei von ihnen in der Folgezeit verstarben.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hat der Beschuldigte zur Zubereitung der Infusionslösungen eine für diesen Zweck ungeeignete Waage benutzt. Darüber hinaus hatte er keinerlei Kontrollmechanismen vorgesehen oder geschaffen, um die von ihm eingewogene, auf das Körpergewicht und die Konstitution des Patienten individuell abgestimmte Dosierung des Wirkstoffs 3-Bromopyruvat zu überprüfen. Hierzu wäre er indes aufgrund des Umstandes, dass es sich jeweils um eine individuelle Dosierung und um eine Substanz handelte, welche auch nach den ihm bekannten Erkenntnissen sorgfältig dosiert werden musste, bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt verpflichtet gewesen.

Infolge dieser Fehler kam es bei der Herstellung der Infusionslösungen für die vier geschädigten Patienten zu einer erheblichen Überdosierung des Wirkstoffs 3-Bromopyruvat um das 3,11- bis 6,15-fache der jeweils patientenindividuell geplanten Dosis, wodurch der Tod der drei verstorbenen Patienten verursacht wurde.

Die Herstellung und die Verabreichung des noch nicht weitergehend oder gar abschließend erforschten Wirkstoffs 3-BP waren dem Beschuldigten im Rahmen seiner Tätigkeit als Heilpraktiker nicht grundsätzlich verboten. Jedoch kann schon eine geringe Überdosierung zu erheblichen und potentiell letalen Nebenwirkungen führen.

Nach den hiesigen medizinischen Feststellungen durchbricht die Substanz bei Dosierungen über dem 4,5-fachen der therapeutischen möglicherweise wirksamen Menge die Blut-Hirn-Schranke und wirkt unmittelbar im menschlichen Gehirn. 3-Bromopyruvat greift dabei den Zellstoffwechsel und die Zellatmung an, wodurch Gehirnzellen absterben. Diese Wirkungsmechanismen und die sich daraus ergebenden organischen Folgen führten bei den drei Patienten nachweislich zum Tod. Für den Tod weiterer Patienten der Praxis sei der Heilpraktiker dagegen nicht verantwortlich. (sb, Pm)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


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