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Arbeitsmediziner: Berufstätige Schwangere haben Anspruch auf einen Ruheraum

Fabian Peters
Verfasst von Fabian Peters
21. Juli 2015
in News
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Schwangere Berufstätige haben Anspruch auf einen Ruheraum
Viele werdende Mütter haben es oft nicht leicht. Insbesondere im Arbeitsalltag kann eine Schwangerschaft anstrengend sein. Sie haben oft Rückenschmerzen und geschwollene Beine. Im Sommer schwellen die Beine sogar noch schneller. Dann kann es helfen, sie in der Pause im Ruheraum hoch zu legen. Berufstätigen Schwangeren steht ein solcher Raum zu.

Schwangerschaftsbeschwerden im Sommer
Werdende Mütter heben es oft sehr schwer: Die Beine sind geschwollen, der Rücken tut weh und die typische Übelkeit macht ihnen zu schaffen. Vielen fällt es schwer, den Arbeitsalltag in der Schwangerschaft zu meistern. Im Sommer können manche der Beschwerden vor allem berufstätigen Schwangeren noch stärker zu schaffen machen. Wie Michael Nasterlack von der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin in einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa erklärte, tut es Vielen gut, in der Pause die Beine hoch zu legen.

Schwangere haben Anspruch auf Ruheraum
Das geht am besten in einem Ruheraum. Viele Schwangere wissen jedoch nicht, dass ihnen ihr Arbeitgeber einen solchen Raum zur Verfügung stellen muss. So sehen es die Arbeitsstättenregeln vor. Nasterlack erläuterte: „Häufig ist das der gleiche Raum, der zum Beispiel auch bei Erste-Hilfe-Fällen verwendet wird.“ Sind sich Angestellte unsicher, wo sich dieses Zimmer befindet, können sie beim Betriebsarzt oder Betriebsrat nachfragen oder sich direkt an den Vorgesetzten wenden. Normalerweise befindet sich dort auch eine Liege, auf der der man sich ausruhen kann. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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