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Auch ohne neue Gesundheitskarte zum Arzt

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
18. August 2014
in News
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Alte Versicherungskarten gültig: Arztbesuch ohne Gesundheitskarte

18.08.2014

Zum 1. Januar 2015 wird die elektronische Gesundheitskarte (eGK) die alte Krankenversicherungskarte ablösen. Der Großteil der Krankenversicherten hat zwar bereits die neue eGK, doch ein Arztbesuch ist auch ohne Karte möglich.


Ab 1. Januar 2015 nur noch neue Gesundheitskarte gültig
Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland nur noch die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK). Die Gültigkeit der alten Krankenversicherungskarten sollte ursprünglich bereits Ende September ablaufen, doch der Termin konnte nicht eingehalten werden, weil der Umtausch der Karten ins Stocken geraten war. Lediglich ein bis drei Prozent der gesetzlich Versicherten verfügen den Angaben des GKV-Spitzenverbandes zufolge noch nicht über die neue Gesundheitskarte, da sie diese noch nicht beantragt oder kein verwendbares Foto eingesandt hatten.

Einführung der Karte jahrelang verzögert
Durch die eGK, welche auch ein Lichtbild des Besitzers enthält, soll künftig der Datenaustausch zwischen Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken verbessert werden, so dass beispielsweise Wechselwirkungen von Medikamenten bereits im Vorfeld vermieden werden können. Das Foto soll gegen den Missbrauch der Karte schützen. Die Einführung der Karte wurde über Jahre hinweg immer wieder verzögert, unter anderem wegen technischer Probleme oder auch wegen Grundsatzdiskussionen über Notwendigkeit und Datensicherheit. Datenschützer bemängeln noch immer, dass die sensiblen Daten nicht ausreichend geschützt sind.

Alte Krankenversicherungskarte noch bis zum Jahresende verwendbar
Diejenigen Patienten, die noch keine neue Gesundheitskarte haben, können bis Ende des Jahres noch die alte Krankenversicherungskarte verwenden, wenn sie einen Arzt aufsuchen. Mit dem Jahreswechsel verliert diese jedoch ihre Gültigkeit, unabhängig von dem Datum, das auf der Karte aufgedruckt ist. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, hatte erklärt: „Es ist für alle Beteiligten gut, dass nun endlich Klarheit herrscht. Insbesondere war uns wichtig, dass die Ärzte die Sicherheit haben, auch noch im vierten Quartal dieses Jahres über die ‘alte’ Krankenversichertenkarte abrechnen zu können.“

Ohne Karte zum Arzt
Doch auch ganz ohne Karte ist es möglich, sich von einem Arzt behandeln zu lassen. Patienten bleiben zehn Tage Zeit, um nachzuweisen, dass sie versichert sind. Wenn sie das in dieser Frist jedoch nicht schaffen, bekommen sie vom Arzt eine Privatrechnung, die sie dann selbst bezahlen müssen. Allerdings können sich Patienten die Kosten für die Behandlung bis zum Ende des jeweiligen Quartals zurückerstatten lassen, wenn sie bis dahin einen Versicherungsnachweis erbringen. Diese Regelung gilt jedoch nicht bei Zahnärzten, hier bleibt es bei der Frist von zehn Tagen. (ad)

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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