• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  ++Coronavirus++ LIVE:
Corona-Selbsttests im Handel: Was man bei der Durchführung beachten sollte 5. März 2021
Russischer COVID-19-Impfstoff Sputnik V bald in der EU zugelassen? 5. März 2021
Coronavirus: Brasilianische SARS-CoV-2-Variante P.1 erreicht Großbritannien 5. März 2021
COVID-19: Könnten Trennwände die Trendwende in der Pandmie bringen? 5. März 2021
COVID-19: Geschwollene Lymphknoten nach Impfung Grund zur Besorgnis? 4. März 2021
Weiter
Zurück

Schwerer Betrug mit Grippe-Impfstoff: Kinderarzt zu 18 Monaten Bewährung verurteilt

Nina Reese
Verfasst von Dipl. Sozialwiss. Nina Reese
20. April 2016
in News
Leseminuten 2 min
Kinderarzt erhält Bewährungsstrafe wegen zweifachen Betrugs. (Bild: aruba2000/fotolia.com)

Mediziner kassiert Geld für gefälschte Daten
Ein 67-jähriger Kinderarzt ist vom Landgericht Fulda wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Wie das Landgericht in einer aktuellen Pressemitteilung informiert, habe der Mediziner zu Unrecht knapp 73.000 Euro von einem Arzneimittelhersteller bekommen. Dieser hatte das Mittel wissenschaftlich testen lassen wollen – doch anstelle von seriösen Daten schickte der Arzt ausnahmslos selbst ausgedachte Ergebnisse.

Pharmahersteller zahlt knapp 73.000 Euro für Medikamenten-Studie
Das Landgericht Fulda hat einen aus Petersberg (Hessen) stammenden Kinderarzt zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte von einem Pharmaunternehmen ca. 72.700 Euro erhalten und sollte dafür in seiner Praxis eine wissenschaftliche Erhebung zu einem bislang noch nicht zugelassenen Grippe-Impfstoff durchführen. Der 67 Jahre alte Angeklagte verpflichtete sich, den Eltern für diese Studie Tagebücher auszuhändigen, in denen diese die Reaktion der Kinder auf die Impfung dokumentieren sollten.

Kinderarzt erhält Bewährungsstrafe wegen zweifachen Betrugs. (Bild: aruba2000/fotolia.com)
Kinderarzt erhält Bewährungsstrafe wegen zweifachen Betrugs. (Bild: aruba2000/fotolia.com)

Arzt nutzt Daten der Kinder aus Patientenkartei
Doch dem kam der Arzt offenbar nicht nach, sondern übermittelt stattdessen gefälschte Ergebnisse an den Medikamentenhersteller. Damit es den Richter des Landgerichts Fulda zufolge als erwiesen anzusehen, dass der Mann das Geld in den Jahren 2009 und 2010 zu Unrecht bekommen habe. Die Lieferung selbst erdachter Daten stelle demnach einen besonders schweren Fall von Betrug dar, erklärte der Vorsitzende Richter Joachim Becker in seiner Urteilsbegründung: „Denn hierdurch spiegelte der Angeklagte mit Täuschungsabsicht eine ordnungsgemäße Durchführung der Test-Studie vor“, so die Mitteilung des Landgerichts.

Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur „dpa“ hatte der Kinderarzt zugegeben, dass er in die Unterlagen zur Dokumentation einfach Namen aus seiner Patientenkartei eingetragen und sich die Ergebnisse dazu frei ausgedacht habe. Bei der Studie ging um einen saisonalen Grippeimpfstoff, der bereits für Erwachsene zugelassen ist und nun auf seine Verträglichkeit bei Kindern hin untersucht werden sollte. Der Hersteller selbst hatte den Fall ins Rollen gebracht, nachdem er bei der Auswertung der Protokolle misstrauisch geworden war.

Körperverletzung nicht eindeutig nachweisbar
Schließlich musste sich Mediziner vor dem Landgericht wegen Betruges verantworten, hinzu kam eine Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung in 75 Fällen. Denn dem Mann wurde vorgeworfen, dass er die Kinder ohne das Wissen der Eltern mit dem Grippemedikament behandelt habe. Doch in diesem Punkt musste das Verfahren eingestellt werden, da nicht aufzuklären gewesen sei, ob der Angeklagte tatsächlich Medikamententests an Kindern durchgeführt habe, so die „dpa“ weiter.
(nr)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


Nächster Artikel
Verbände rufen auf: "Osteopathie darf keine Straftat mehr sein!" Bild: karelnoppe - fotolia

Osteopathie sollte keine Straftat sein

Pflegekasse muss auch für Ersatzpflege im Ausland zahlen. Bild: Photographee.eu - fotolia

Pflegekasse muss für Ersatzpflege auch im Ausland aufkommen

Jetzt News lesen

Kind mit Atemschutzmaske auf dem Arm der Mutter.

COVID-19 bei Kindern: Das lebensbedrohliche MIS-C und wie es zu erkennen ist

5. März 2021
Eine Spritze und eine Dosis COVID-19-Impfstoff vor der europäischen Flagge.

Russischer COVID-19-Impfstoff Sputnik V bald in der EU zugelassen?

5. März 2021
Grafische Darstellung zeigt ein Coronavirus, dass in der Mitte aufklappt und ein neues Virus freigibt.

Coronavirus: Brasilianische SARS-CoV-2-Variante P.1 erreicht Großbritannien

5. März 2021
Schutzscheibe in einem öffentlichen Gebäude

COVID-19: Könnten Trennwände die Trendwende in der Pandmie bringen?

5. März 2021
Uhr in Form eines Holztellers.

Ernährung: Mehr Bauchfett-Produktion durch Intervallfasten?

5. März 2021
Zwei Straßenschilder: eins hat die Aufschrift "Lockdown", das andere die Aufschrift "Lockerungen".

Neue Corona-Regeln: Lockerungen der Auflagen in den nächsten Wochen

5. März 2021

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht

© 2019 Heilpraxisnet.de GbR