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Einigung im Frühchen-Prozess gescheitert

Fabian Peters
Verfasst von Dipl. Geogr. Fabian Peters
2. Februar 2012
in News
Leseminuten 2 min

Frühchen-Prozess wird fortgesetzt

02.02.2012

Der Versuch einer außergerichtlichen Einigung im sogenannten „Frühchen-Prozess“ ist gescheitert. Die Klägerin und das betroffene Krankenhaus konnten sich nicht auf eine einvernehmliche Lösung einigen, so dass der Prozess nun in die nächste Runde geht.

Das Verfahren dreht sich um den Tod des zu früh geborenen Kindes der Klägerin im Krankenhaus Holweide. Der verantwortliche Arzt und die Hebamme hatten der Mutter bei Geburt ihres Kindes in der 23. Schwangerschaftswoche erklärt, dass eine lebenserhaltende Versorgung des Frühchens erst nach der 23. Schwangerschaftswoche in Frage komme. Das Kind war gestorben und nachdem die Frau erfuhr, dass in anderen Kliniken durchaus Kinder, die vor Abschluss der 23. Schwangerschaftswoche geboren werden, eine rettende Versorgung erhalten, hatte sie das Krankenhaus, den Arzt und die Hebamme wegen fehlerhafter geburtshilflicher Behandlung verklagt.

Medizinische Versorgung erst bei Geburt nach der 23. Schwangerschaftswoche
Nachdem keine außergerichtliche Einigung im „Frühchen-Prozess“ erzielt werden konnte, wird das Verfahren nun am 14. März dieses Jahres fortgesetzt. Die Einigung war unter anderem daran gescheitert, dass die Klägerin auf einer grundsätzlichen Klärung des ärztlichen Verhaltens in einer derartigen Situation bestand. Ob die unterlassene Versorgung von Frühchen, die vor Abschluss der 23. Schwangerschaftswoche geboren werden, zulässig ist oder hier tatsächlich ein Straftatbestand vorliegt, wird nun das Gericht entscheiden. Zwar machten die Angeklagten geltend, dass die Mutter frühzeitig darüber aufgeklärt worden sei, dass frühgeborene Kinder in der 23. Woche nicht behandelt würden. Doch laut Aussage der Klägerin haben der Mediziner und die Hebamme nicht erwähnt, dass in anderen Krankenhäusern durchaus Frühchen, die vor Abschluss der 23. Schwangerschaftswoche geboren werden, eine lebensrettende Versorgung erhalten. Nach Ansicht der Mutter haben das Krankenhaus Holweide, der Arzt und die Hebamme ihr frühgeborenes Kind zu leichtfertig sterben lassen. (fp)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


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