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Elektronische Gesundheitskarte Pflicht ab 2015

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
15. August 2014
in News
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Alte Krankenversicherungskarte verliert zum Jahresende ihre Gültigkeit

15.08.2014

Zum Jahreswechsel verliert die alte Krankenversicherungskarte ihre Gültigkeit. Das teilten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband am Freitag mit. Demnach gilt ab 1. Januar 2015 nur noch die neue elektronische Gesundheitskarte als Nachweis für die Berechtigung, Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können.

Ärzte können noch bis Ende des Jahres Leistungen über alte Krankenversicherungskarte abrechnen
Die alte Krankenversicherungskarte kann demnach noch bis Ende dieses Jahres in Arztpraxen verwendet werden. Danach verliert sie ihre Gültigkeit, unabhängig von dem Datum, das auf der Karte aufgedruckt ist. „Es ist für alle Beteiligten gut, dass nun endlich Klarheit herrscht. Insbesondere war uns wichtig, dass die Ärzte die Sicherheit haben, auch noch im vierten Quartal dieses Jahres über die ‘alte’ Krankenversichertenkarte abrechnen zu können“, erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen.

Die niedergelassenen Ärzte können ihre Leistungen dank einer Übergangslösung noch bis zum 31. Dezember 2014 über die alte Karte abrechnen. „Der vereinbarte Termin und die eindeutige Regelung zum Gültigkeitsende der Krankenversichertenkarte schaffen die nötige Planungssicherheit, die für die weitere Umsetzung dieses ambitionierten Projekts benötigt wird“, betonte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.

Auch Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, begrüßt die Einigung: „Durch die gefundene Verständigung haben Krankenkassen, Ärzte und Zahnärzte gemeinsam einen wichtigen Schritt auf dem Weg in die Telematikinfrastruktur gemacht.“

Umtausch der alten Krankenversicherungskarte ist ins Stocken geraten
Anfang Juli dieses Jahres verfügten sechs bis acht Prozent der Versicherten noch nicht über die neue Gesundheitskarte, da sie diese noch immer nicht beantragt oder kein verwendbares Foto eingesendet hatten. Ursprünglich sollte die Gültigkeit der alten Krankenversicherungskarte bereits Ende September ablaufen. Dieser Termin könnte jedoch nicht eingehalten werden, da der Umtausch der Karten ins Stocken geraten war.

Durch die elektronische Gesundheitskarte soll zukünftig der Datenaustausch zwischen Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken verbessert werden, so dass beispielsweise Wechselwirkungen von Medikamenten bereits im Vorfeld vermieden werden können. Kritiker und Datenschützer bemängeln jedoch, dass die sensiblen Daten nicht ausreichend geschützt sind. (ag)

Bild: Andreas Morlok / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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