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Gen- Forschung: US- Gericht lehnt Patente ab

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
31. März 2010
in News
Leseminuten 2 min

Gen- Forschung: US- Gericht lehnt Patente ab: Ein New Yorker Gericht hat Patente auf Gene abgelehnt und damit für die zukünftige Arbeit mit Genen die Bedingungen stark beeinflusst.

Ein New Yorker Gericht hat Patente auf Gene abgelehnt und damit für die zukünftige Arbeit mit Genen die Bedingungen stark beeinflusst. Gen- Patente gibt es in den USA, aber auch in Europa, wenn die jeweilige Gen- Funktion eindeutig analysiert und genutzt werden konnte. Die Nutzung besteht vor allem in der Diagnostik von Erkrankungen durch Tumore und Infektionskrankheiten und dem Auffinden einer Therapie auf molekularer Ebene mit Medikamenten. Als Beispiele gelten etwa Gene, die im Zusammenhang mit bestimmten Erkrankungen wie Tumoren des Darmes, dem Auftreten von Asthma und der Alzheimer- Krankheit stehen sollen. Etwa ein Fünftel aller menschlichen Genstrukturen soll auf diesem Wege bisher patentiert worden sein.

Laut dem „Handelsblatt“ sollen die Konsequenzen daraus für die großen Unternehmen der Pharmabranche eher marginal sein. Denn im Gegensatz zu kleineren und mittelständischen Pharmaunternehmen stellen die Genabschnitte und die Patente darauf bei der Entwicklung von neuen Mittel nur noch eine kleine Position dar.

Im konkreten Fall geht es um mehrere Patente auf Gene, die im Zusammenhang mit Brustkrebs stehen sollen. Die Gen- Sequenzen BRCA1 und BRCA2 sollen bei Mutationen das Risiko an Brustkrebs, aber auch an Tumoren des Eierstocks, zu erkranken erhöhen. Das us- amerikanische Biotechunternehmen Myriad Genetics hatte durch die Patentierung der beiden Abschnitte bisher eine Monopolstellung bei der kommerziellen Nutzung der Tests, der mit rund 3000 Dollar nicht wirklich als Schnäppchen zu bezeichnen sind. Das Unternehmen hat einen Jahresumsatz von etwa 326 Millionen Dollar. Nach Verkündigung des Urteil sackte der Börsenkurs von Myriad Genetics kurz nach unten ab. Das Unternehmen kündigte Revision an.

Das US- Gericht aus New York hat unter Richter Robert Sweet eine etwa 150 Seiten starke Urteilsbegründung verfasst und die Ablehnung der Patentierung argumentativ damit unternauert, dass Gene etwas Naturgegebenes und keine Neu- Entdeckung oder -Erfindung einzelner menschlicher Individuen oder Firmen seien.

Die American Civil Liberties Union (ACLU), eine Organisation, die sich für mehr Bürgerrechte einsetzt und die gegen die Patentierbarkeit geklagt hatte, feiert das Urteil als einen Triumph. Inhaltlich deckt sich die Urteilsbegründung in Teilen mit der ethischen Sichtweise auf die Patentierung von Genen von Vertretern der Naturheilkunde. Die Bürgerrechtler kritisierten eher die Behinderung der Forschung und den öffentlichen Zugang. Allerdings soll nach Angaben von Beobachtern der Run auf Genpatentierungen der 90er Jahre mittlerweile abgeflaut und nicht mehr sehr ausgeprägt sein. Der Trend geht mehr hin zur Publikation in öffentlich zugänglichen Datenbanken. (Thorsten Fischer, Heilpraktiker Osteopathie, 31.03.2010)

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Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


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