• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

Keine stationäre Chemotherapie

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
1. August 2017
in News
Teile den Artikel

LSG Chemnitz: Kostenvorteil im Krankenhaus spielt keine Rolle
Krebspatienten können sich nicht ohne Weiteres für eine stationäre Chemotherapie entscheiden. Die ambulante Behandlung hat Vorrang, solange ein Krankenhausaufenthalt nicht medizinisch notwendig ist, wie das Sächsische Landessozialgericht (LSG) in Chemnitz in mehreren am Dienstag, 1. August 2017, bekanntgegebenen Urteilen entschied (Az.: L 12 KR 244/16 und weitere). Auf die Kosten kommt es danach nicht an.

Ein Krankenhaus im Raum Chemnitz hatte mehrere Patienten stationär mit einer Chemotherapie behandelt. Die Krankenkassen beauftragten den Medizinischen Dienst mit einer Überprüfung der Behandlungen. Danach weigerten sie sich, die Kosten zu übernehmen. Die Krankenhausaufenthalte seien nicht erforderlich gewesen.

Mit seiner Klage argumentierte das Krankenhaus, es sei jeweils nicht abzusehen gewesen, dass die Chemotherapie komplikationslos verlaufen werde. Zudem sei die stationäre Behandlung billiger als die ambulante. Denn die für ambulante Behandlungen über eine Apotheke bezogenen Medikamente seien besonders teuer.

Wie schon das Sozialgericht Chemnitz wies nun auch das LSG die Klage ab. Zur Begründung verwies es auf den gesetzlichen Vorrang der ambulanten Behandlung. Wenn diese möglich gewesen sei, stehe nach den gesetzlichen Vorgaben dem Krankenhaus keine Vergütung zu. „Dies gilt auch dann, wenn die ambulante Behandlung für die Krankenkasse höhere Kosten als die stationäre Krankenhausbehandlung verursacht hätte“, betonte das LSG.

Medizinische Gründe für die Behandlung im Krankenhaus habe es in den hier entschiedenen Fällen nicht gegeben. Daher habe es sich um „Fehlbelegungen“ gehandelt. Grund für den Kostenvorteil der Krankenhäuser sei zudem allein die gesetzliche Preisbindung der öffentlichen Apotheken, so das LSG in seinen auch bereits schriftlich veröffentlichten Urteilen vom 30. Mai 2017. mwo/fle

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Nächster Artikel

Säuglingsernährung: Nur 40 Prozent der Babys ausschließlich gestillt

Keimbelastung: Beim Kerzen-Auspusten landen viele Bakterien auf der Geburtstagstorte

Jetzt News lesen

Frau cremt Mädchen mit Sonnenhut und Sonnenbrille das Gesicht mit Sonnenschutzcreme ein.

Vitamin D: Wie viel Sonne ist gesund?

14. Juli 2025
Lustloser Mann sitzt im Bett neben frustrierter Frau

Was Männer über Testosteronmangel wissen sollten

13. Juli 2025
Einsamkeit macht auf Dauer zum Eigenbrödler. (Bild: LIGHTFIELD STUDIOS/fotolia.com)

Einsamkeit erhöht Krankheitsrisiken erheblich

12. Juli 2025
Eine Schüssel mit Hühnersuppe.

Hilft Suppe wirklich bei Erkältung?

11. Juli 2025
Menschen gehen im Wald spazieren.

Nur Bewegung im richtigen Kontext stärkt die Psyche

11. Juli 2025
Eine große Auswahl an verschiedenen Obst- und Gemüsesorten.

Darmentzündungen: Falsche pflanzliche Ernährung kann das Risiko erhöhen

11. Juli 2025

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
  • Consent anpassen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2022 Heilpraxisnet.de GbR