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Kind stirbt nach fraglicher Stammzellentherapie

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
27. Oktober 2010
in News
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Ein schwer behindertes Kind stirbt nach einer Stammzellentherapie, bei der körpereigene Stammzellen ins Gehirn gespritzt wurden.

Nach einer Stammzellentherapie starb ein zweijähriges Kind an einer Düsseldorfer Privatklinik. Nun ermittle die Staatsanwaltschaft gegen die zuständige Ärztin, die allerdings nicht mehr in der Klinik arbeitet.

Nach einer umstrittenen Stammzellentherapie verstarb ein schwer behindertes, zweieinhalbjähriges Kind an massiven Blutungen. Zwei weitere Kinder konnten nach den aufgetretenen Komplikationen noch gerettet werden. Gegen die behandelnde Ärztin wird nun wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung ermittelt, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf heute mitteilte. Die Klinik teilte unterdessen mit, die Ärztin würde inzwischen nicht mehr in der Klinik behandeln und arbeiten. Entsprechende Medienberichte wurden von der Privatklinik nun bestätigt.

Nach Stammzellentherapie starke Blutungen
Zum Hintergrund: Bereits im August 2010 hatte eine Medizinerin einem schwer-behinderten Zweieinhalbjährigen Kind Stammzellen ins Gehirn injiziert. Nach der Stammzellen-Behandlung traten bei dem Kind massive Blutungen auf. Daraufhin wurde das Kind in das 20 Kilometer weit entfernte Krefelder Krankenhaus verbracht. Wenige Zeit später verstarb das Kind sehr wahrscheinlich an den Folgen des medizinischen Eingriffs. Den drei Jungen, die unter Hirnschäden litten, wurden Stammzellen aus dem Hüftknochen entnommen und in das Hirn injiziert.

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, werde derzeit nicht gegen die Privatklinik ermittelt, obwohl diese die Therapie durchführen ließ. Zwar sei der Eingriff fachlich höchst umstritten, aus rechtlicher Sicht aber nicht zu beanstanden. Die gewählte Stammzellentherapie der drei Kinder war ein „medizinisches Experiment“, dem die Eltern aus Verzweiflung und Sorge zugestimmt hätten. Die Privatklinik habe nach Medienberichten mit dem „heilenden Potenzial“ der Stammzellen-Therapie geworben. Wie die Klinik mitteilte, wurden erst einmal alle weiteren Behandlungen in dieser Form gestoppt. So sagte der Anwalt der Klinik: „Bis zur abschließenden Klärung keine Behandlungen durchgeführt werden, bei denen Stammzellen in das Gehirn des Patienten injiziert werden“.

Bereits im Juni diesen Jahres geriet die behandelnde Ärztin ins Visier der Ermittlungsbehörden. Zu jener Zeit habe die Medizinerin laut Presseangaben bei einem Kind (9) aus Aserbaidschan ebenfalls die Stammzellentherapie angewandt. Auch hier erlitt das Kind starke Blutungen und musste anschließend in die Universitätsklinik Düsseldorf eingeliefert werden. Die Ärzte der Uniklinik konnten das Kind gerade noch retten.

In dem letzten Fall handelt es sich nach Angaben der zuständigen Staatsanwaltschaft um ein Kind aus Süddeutschland. Nach dem Eingriff musste das Kind an die Universitätsklinik nach Heidelberg überstellt werden. Nähere Angaben zu Alter und Herkunft des Kindes machte die Staatsanwaltschaft nicht.“Wir haben den Verdacht, dass bei der Behandlung handwerkliche Fehler gemacht wurden“, sagte Kumpa. Es besteht der Verdacht, dass die Medizinerin die Injektion falsch gesetzt habe. Zudem bestünde der Verdacht, dass die Eltern über die möglichen Folgen nicht richtig aufgeklärt wurden. „Wir haben aber auch den Verdacht, dass die Eltern nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt wurden“, sagte der Staatsanwalt. Im Weiteren wäre es fraglich, ob ein solcher Eingriff bei den drei jungen Patienten überhaupt gerechtfertigt war.

Warum darf diese umstrittene Stammzellentherapie überhaupt durchgeführt werden?
Viele Fachleute und Mediziner lehnen diese Methode ab, bei der Stammzellen ins Gehirn gespritzt werden. So äußerte sich das Langener Paul-Ehrlich-Institut, das als Bundesbehörde biomedizinische Arzneimittel prüft und genehmigt, schon immer sehr skeptisch darüber. In einer aktuellen Stellungnahme zu der Methode, die Xcell praktiziert, ist von "schädlichen Wirkungen" die Rede, "die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß erheblich hinausgehen". Das Stammzellen-Kompetenznetzwerk aus Nordrhein-Westfalen zeigte sich unlängst in einer Stellungnahme zu der Behandlungsmethode sehr beunruhigt. Wir sind "tief beunruhigt darüber, dass von einigen Institutionen stammzellbasierte Therapien angeboten werden, deren Wirkung nicht erwiesen ist". Das Stammzellen-Zenrum stufte Stammzellen-Injektionen ins Gehirn als "experimentell" ein.

Doch wie kommt es, dass überhaupt eine solch hoch umstrittene Methode angewendet werden darf? Der Grund hierfür sind gleich mehrere Gesetzeslücken. Der Paragraf 4a des Arzneimittelgesetzes wird nicht angewendet, wenn Gewebe eines Patienten entnommen wird, das ohne "Änderung der stofflichen Beschaffenheit" zurück übertragen wird. Wenn keine weiteren erfolgversprechenden Therapien mehr zur Verfügung stehen, kann man zur Möglichkeit des Therapieversuches greifen. Dann dürfen auch Verfahren angewendet werden, die nicht ausreichend klinisch geprüft wurden. "Allerdings wird hier nicht unterschieden, ob es sich um einen medizinisch ernstzunehmenden und respektablen Versuch handelt, oder ob die Gewerbsmäßigkeit im Vordergrund steht", so Robert Schäfer, Geschäftsführer der Ärztekammer Nordrhein, gegenüber dem WDR. Die Ärztekammer kann leider nichts gegen diese Methode unternehmen. Allerdings warne man auf der eigenen Internetseite vor der Gefährlichkeit der Stammzellentherapie. Während des Verfahrens wolle man mit den Ermittlungsbehörden zusammen arbeiten. Die Ärztekammer hat nur die Möglichkeit, das Berufsrecht einzelner Mediziner einzuschränken oder zu unterbinden. (27.10.2010)

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Bild: Monika Torloxten / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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