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Krankenkasse zahlt erneute Brust-OP

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
16. Januar 2012
in News
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Medizinisch begründete Brustimplantate: Krankenkassen übernehmen erneut die Kosten

16.01.2012

Die Diskussion um Brustimplantate der französischen Firma PIP verunsichert auch Frauen, die aus rein medizinischen Hintergründen Implantate tragen, etwa nach einer Brustentfernung wegen Krebs. Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK rät, in diesen Fällen mit dem Arzt zu besprechen, um welches Implantat es sich handelt und ob eine gesundheitliche Gefahr besteht. Muss das Implantat entfernt werden, übernimmt die Kasse nicht nur diese Kosten, sondern auch den erneuten Aufbau der Brust z.B. durch Silikonkissen.

SBK: Verunsicherte Frauen sollen sich an ihren Arzt wenden: Kasse zahlt Aufbau-OP
In vielen Fällen werden Silikonkissen im Rahmen von ästhetischen und kosmetischen Operationen eingesetzt, die Kosten übernimmt die Kundin. Nicht selten sind es jedoch auch medizinische Gründe, die den Wiederaufbau oder die Vergrößerung der Brust nötig machen meist nach Brustkrebs. In diesen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Brust-OP. Allein die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK, Deutschlands größte Betriebskrankenkasse, hat seit dem Jahr 2004 in fast 400 Fällen nach brustaufbauenden Operationen für Eingriffe zur Nachsorge bzw. bei gesundheitlichen Problemen geleistet und die entsprechenden Kosten voll übernommen.

Sollte aufgrund des derzeit aktuellen Falles mit PIP-Implantaten oder auch wegen anderer Gründe eine Herausnahme des Implantats nötig sein, übernehmen die SBK wie auch die anderen gesetzlichen Krankenkassen die Kosten dafür und für einen erneuten Aufbau der Brust, wenn dies notwendig ist. Verunsicherte Frauen sollten sich an ihren Arzt wenden um zu klären, welches Implantat sie in sich tragen und ob dies ersetzt werden sollte. Vor einer anstehenden OP sollten die Patientinnen mit ihrer Krankenkasse das Vorgehen im Einzelnen klären. (pm)

Lesen Sie zum Thema:
Fehlerhafte Brustimplantate: Späte Informationen
Versicherung haftet nicht für PIP-Brustimplantate
Streit um Brust-Implantat: Kasse muss nicht zahlen
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Hohe Gesundheitsrisiken durch Brustimplantate
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Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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