• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  ++Coronavirus++ LIVE:
Neues Corona-Medikament soll COVID-19 in einen harmlosen Schnupfen verwandeln 15. Januar 2021
SARS-CoV-2 in Zukunft endemisch und nur noch ein harmloser Schnupfen? 15. Januar 2021
Corona-Forschung: Neuartige vielversprechende Antikörper gegen SARS-CoV-2 identifiziert 15. Januar 2021
Corona-Maßnahmen: FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen und im Nahverkehr ab nächster Woche 13. Januar 2021
COVID-19: Antikörper gegen Blutplättchen fördern gefährliche Thrombosen 12. Januar 2021
Weiter
Zurück

Krankenkassen dürfen Versichertenfoto nicht dauerhaft speichern

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
19. Dezember 2018
in News
Leseminuten 2 min
Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen bilden die Basis des Gesundheitsversicherungssystems in Deutschland. (Bild: Stockfotos-MG/fotolia.com)

BSG fordert Löschung nach Herstellung der Gesundheitskarte

Nach Herstellung einer „elektronischen Gesundheitskarte” müssen die Krankenkassen das hierfür verwendete Foto wieder löschen. Die bislang übliche dauerhafte Speicherung verstößt jedenfalls ohne Zustimmung des Versicherten gegen Datenschutzrecht, urteilte am Dienstag, 18. Dezember 2018, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 1 KR 31/17).

Die elektronischen Gesundheitskarten wurden seit 2013 von den Krankenkassen ausgegeben. Ihre Nutzung ist seit Anfang 2014 Pflicht, seit 2015 dürfen die Leistungserbringer keine anderen Nachweise mehr anerkennen. Die Karten haben ein Foto des Versicherten und einen Speicherchip. Auf diesem sind bislang nur dieselben „Stammdaten” gespeichert, die früher auf der Karte aufgedruckt waren, darunter Name, Geburtsdatum, Anschrift und Geschlecht. Künftig sollen auch weitere Daten gespeichert werden, etwa die Blutgruppe, Allergien und andere wichtige Krankheiten.

Die Fotos sollen insbesondere Missbrauch verhindern. Die Krankenkassen speichern es bislang routinemäßig bis zum Ende des Versicherungsverhältnisses und verwenden es auch für spätere oder für Ersatzkarten.

Ein Mitglied der Techniker Krankenkasse sah dadurch sei Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Mit seiner Klage verlangte er zuletzt noch die Löschung des Fotos nach Herstellung der Karte.

Die Techniker Krankenkasse meinte, die Fotos würden sicher gespeichert, und der Datenschutz sei gewährleistet. Durch eine Löschung würden unnötige Kosten entstehen. Schon jetzt würden jeden Tag etwa 10.000 Fotos an die Kasse geschickt. Darunter seien auch Ulkbilder, etwa mit einem Teddybären oder einem Pinguin. Die Fotos müssten daher stets überprüft und technisch verarbeitet werden.

Im Gegensatz zu den Vorinstanzen wertete das BSG den Datenschutz dennoch höher. Jedenfalls ohne Zustimmung des Versicherten erlaubten die Datenschutzregelungen eine Verarbeitung und Speicherung persönlicher Daten und damit auch des Fotos nur für den jeweils konkreten Zweck – hier also die Herstellung der Gesundheitskarte. Danach müssten die Krankenkassen das Foto löschen.

Dass die Versicherten den Krankenkassen aber grundsätzlich ein Foto zur Verfügung stellen müssen, hatte das BSG bereits am 18. November 2014 entschieden (Az.: B 1 KR 35/13 R; JurAgentur-Meldung vom Urteilstag). Das Foto sei „geeignet und erforderlich, um missbräuchlichen Nutzungen zu begegnen”. mwo/fle

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


Nächster Artikel
Forscher konnten zeigen, dass metallhaltige Chemotherapien die Immunantwort gegen Krebs und somit Immuntherapien verstärken können. (Bild: psdesign1/fotolia.com)

Metall-Chemotherapien können Immuntherapien bei Krebs verstärken

Eine glückliche Partnerschaft zählt für die meisten Bundesbürger zu den größten Zielen im Leben. Sie ist noch wichtiger als finanzielle Unabhängigkeit. (Bild: detailblick-foto/fotolia.com)

Dating: Bereits die Tonlage verrät, ob man als attraktiv empfunden wird

Jetzt News lesen

Frau putzt sich die Nase.

Was verrät die Farbe des Nasenschleims über die Gesundheit?

15. Januar 2021
Ampullen mit dem Medikament Remdesivir.

Corona: Warum Remdesivir nur eingeschränkt bei COVID-19 wirkt

15. Januar 2021
Eine Spritze lehnt an Glasfläschchen mit der Aufschrift: Coronavirus Vaccine COVID-19.

Neuer Corona-Impfstoff soll bereits nach einer Dosis schützen

15. Januar 2021
3D-Illusttartion von Coronaviren

Corona-Forschung: Neuartige vielversprechende Antikörper gegen SARS-CoV-2 identifiziert

15. Januar 2021
Zu einem Häufchen aufgeschichtetes Silberpulver vor einem weißen Hintergrund.

Rückruf für verschiedene Produkte mit kolloidalem Silber

15. Januar 2021
Arzt misst bei einem Patienten den Blutdruck

Bluthochdruck kann schon früh dem Gehirn schaden

15. Januar 2021

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptopme
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht

© 2019 Heilpraxisnet.de GbR