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Längst überfälliges Gesetz zu Cannabis als Medizin geschaffen

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
5. Mai 2016
in News
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Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zu Cannabis als Medizin
verabschiedet, welches die Verkehrs-, Verschreibungs- sowie
Erstattungsfähigkeit von Cannabismedikamenten herstellen soll. Jetzt
wird es in den Bundestag eingebracht, um dort beraten zu werden.

Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanf Verbandes, sieht in dem
Beschluss den entscheidenden Durchbruch für Cannabis als Medizin in
Deutschland.

“Cannabisblüten werden durch die Neuregelung fast ein Arzneimittel wie
jedes andere. Anstelle des bürokratischen Umweg über individuelle
Ausnahmegenehmigungen können in Zukunft Ärzte Cannabisblüten über ein
normales Betäubungsmittel-Rezept verschreiben und in bestimmten Fällen
können sie auch von den Krankenkassen erstattet werden.”

Maximilian Plenert, wissenschaftlicher Mitarbeiter des DHV und selbst
betroffener Patient, sieht in dem Beschluss das Ergebnis jahrelanger
Prozesse von Patienten gegen die Blockadehaltung der Bundesregierung.

“Der Einsatz von Cannabis als Medizin wurde bisher nahezu ausschließlich
durch erfolgreiche Klagen von Patienten vorangebracht. Die Politik hat
das Recht der Patienten auf medizinische Versorgung blockiert, wo sie
nur konnte.”

Der wichtigste Kritikpunkt des DHV am aktuellen Gesetzentwurf ist die
Blockade beim Eigenanbau durch Patienten. Diesen zu verhindern wird
explizit von der Bundesregierung als Zweck des Gesetzes genannt. Der
Anbau durch Patienten ist aber bis auf weiteres die einzige Möglichkeit,
Versorgungssicherheit, Sortenvielfalt für jede Diagnose sowie die reale
Verfügbarkeit ihres Medikamentes unabhängig von ihren finanziellen
Möglichkeiten sicherzustellen. Wurth geht davon aus, dass das jüngste
Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Eigenanbau vorerst gültig
bleibt und das BfArM Anbauanträge von Patienten genehmigen muss.

Kritisch sieht Wurth die Ultima-Ratio-Regelung bei Kostenerstattung
durch die gesetzlichen Krankenkassen.

“Patienten müssen weiterhin alle anderen möglichen Medikamente, zum Teil
mit erheblichen Nebenwirkungen, probiert haben, um eine Kostenerstattung
zu erhalten – selbst wenn bereits klar ist, dass Cannabis ihnen hilft.”

Weitere Kritik übt Plenert an der verpflichtenden “Begleiterhebung”.

“Der Zwang, für die Kostenerstattung an einer Begleiterhebung
teilzunehmen, ist ethisch höchst fragwürdig. Ebenso ist vollkommen
unklar, wie auf Grundlage dieser Daten Richtlinien für die Erstattung
von Cannabisblüten erstellt werden sollen. Wir fordern ein vernünftiges
staatliches Forschungsprojekt zu Cannabis als Medizin. Viele Patienten
haben bereits in der Vergangenheit angeboten, freiwillig an einem
solchen Projekt mitzuwirken, jedoch hat die Bundesregierung dieses
Angebot nicht wahrgenommen. Es gilt Jahrzehnte der verhinderten
Forschung im Bereich Cannabis nachzuholen, damit Cannabis in Zukunft mit
der gleichen Evidenz eingesetzt werden kann wie andere Medikamente.
Ebenso muss die Bundesregierung zur Umsetzung des Gesetzes die
Bildungslücken in der Ärzteschaft schließen.” (pm)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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