• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

Lutschtabak ist kein Kautabak

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
17. Oktober 2018
in News
Teile den Artikel

EuGH grenzt erlaubten von verbotenem Oral-Tabak ab

Lutschtabak ist kein Kautabak und daher in der EU weitgehend verboten. Nur wenn erst beim Kauen die Wirkstoffe freigesetzt werden, ist der Verkauf auch in Deutschland zulässig, urteilte am Mittwoch, 17. Oktober 2018, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-425/17).

Im Streitfall geht es um Produkte der Marke „Thunder” des dänischen Herstellers V2 Tobacco. Die Stadt Kempten hatte einem Händler den Verkauf verboten, weil es sich um unzulässigen „Tabak zum oralen Gebrauch” handele. Der Händler klagte.

Hintergrund ist das Verbot von „Tabak zum oralen Gebrauch” in der EU. Ausnahmen gibt es aus historischen Gründen lediglich für Schweden. Das Verbot gilt zudem nicht für Tabakprodukte, die „ausschließlich zum Kauen bestimmt” sind.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München fragte nun beim EuGH an, wie Kautabak und verbotener „Tabak zum oralen Gebrauch” voneinander abzugrenzen sind.

Nach dem Luxemburger Urteil gelten als Kautabak Produkte, „die ihre wesentlichen Inhaltsstoffe im Mund nur durch Kauen freisetzen können”. Tabakprodukte, die zwar auch gekaut werden können, die ihre Wirkstoffe aber auch durch Lutschen oder das reine Halten im Mund freisetzen, gelten dagegen als verbotener „Tabak zum oralen Gebrauch”.

Die hier im Streit stehenden Produkte werden als „Chewing Tobacco” vermarktet. Ob das Kauen aber tatsächlich nötig ist, damit die Wirkstoffe freigesetzt werden, müssen nun die Richter des VGH München prüfen. mwo/fle

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Nächster Artikel

Warum trinken viele Menschen im Flugzeug Tomatensaft?

Buchecker - Gesundheit aus dem Wald

Jetzt News lesen

Frau im Schneidersitz hält eine Vergrößerungslupe vor ihrem Bauch

Nanoplastik schadet Darmflora und Darmgesundheit

14. Juni 2025
Offene Hände zum Herz geformt und gefüllt mit Mandeln!

Ernährung: Mandeln gegen metabolisches Syndrom

13. Juni 2025
Ein älterer Mann hält sein Handgelenk.

Mundbakterien als Risikofaktor für Parkinson-Demenz

13. Juni 2025
Chiasamen auf einem Holzlöffel.

Mit Vollkorn oxidativen Stress senken & Herzgesundheit stärken

12. Juni 2025
Eine Holzschaufel voll mit Flohsamenschalen auf weißem Grund

Ballaststoffe extrem wirksam gegen Diabetes

12. Juni 2025
Schwarz Bohnen vor weißem Hintergrund

Ernährung: Mit Bohnen & Kichererbsen Herzkrankheiten und Diabetes vorbeugen

11. Juni 2025

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
  • Consent anpassen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2022 Heilpraxisnet.de GbR