• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

Lutschtabak ist kein Kautabak

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
17. Oktober 2018
in News
Teile den Artikel

EuGH grenzt erlaubten von verbotenem Oral-Tabak ab

Lutschtabak ist kein Kautabak und daher in der EU weitgehend verboten. Nur wenn erst beim Kauen die Wirkstoffe freigesetzt werden, ist der Verkauf auch in Deutschland zulässig, urteilte am Mittwoch, 17. Oktober 2018, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-425/17).

Im Streitfall geht es um Produkte der Marke „Thunder” des dänischen Herstellers V2 Tobacco. Die Stadt Kempten hatte einem Händler den Verkauf verboten, weil es sich um unzulässigen „Tabak zum oralen Gebrauch” handele. Der Händler klagte.

Hintergrund ist das Verbot von „Tabak zum oralen Gebrauch” in der EU. Ausnahmen gibt es aus historischen Gründen lediglich für Schweden. Das Verbot gilt zudem nicht für Tabakprodukte, die „ausschließlich zum Kauen bestimmt” sind.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München fragte nun beim EuGH an, wie Kautabak und verbotener „Tabak zum oralen Gebrauch” voneinander abzugrenzen sind.

Nach dem Luxemburger Urteil gelten als Kautabak Produkte, „die ihre wesentlichen Inhaltsstoffe im Mund nur durch Kauen freisetzen können”. Tabakprodukte, die zwar auch gekaut werden können, die ihre Wirkstoffe aber auch durch Lutschen oder das reine Halten im Mund freisetzen, gelten dagegen als verbotener „Tabak zum oralen Gebrauch”.

Die hier im Streit stehenden Produkte werden als „Chewing Tobacco” vermarktet. Ob das Kauen aber tatsächlich nötig ist, damit die Wirkstoffe freigesetzt werden, müssen nun die Richter des VGH München prüfen. mwo/fle

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Nächster Artikel

Warum trinken viele Menschen im Flugzeug Tomatensaft?

Buchecker - Gesundheit aus dem Wald

Jetzt News lesen

Hirse auf einem Holzlöffel

Hirse: Unterschätztes Superfood mit vielen Vorteilen

2. Juli 2025
Eine Auswahl an verschiedenen Käsesorten

Diese Lebensmittel können Endometriose-Risiko deutlich senken

2. Juli 2025
Schaubild über Krankheitsstadien einer Atherosklerose.

Chinesischer Spargel wirkt gegen Arterienverkalkung & verbessert Darmflora

1. Juli 2025
Frau badet bei Kälte in einem See.

Baden in Seen & Flüssen: Risiken oft unterschätzt

1. Juli 2025
Verschiedene Gemüsesorten auf einem Schneidebrett

Ist vegane oder mediterrane Ernährung gesünder?

30. Juni 2025
Mann fasst sich ans Herz.

Zink und andere Spurenelemente können Herzschwäche-Risiko erhöhen

30. Juni 2025

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
  • Consent anpassen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2022 Heilpraxisnet.de GbR